Birkenau: Missachtet Bauinteresse folgenlos Artenschutz?
Während der Brut- und Setzzeit sind starke Veränderungen oder Beseitigung von Gehölzen naturschutzrechtlich verboten. Darauf weist der Kreisverband Bergstraße des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit seinem Sprecher Hans-Jörg Langen aus gegebenem Anlass einmal wieder hin. Denn ...