Schandfleck in Lörzenbach nicht noch vergrößern - BUND kritisiert Gewerbegebietserweiterung als verantwortungslos

30. Dezember 2015 | Flächenschutz

Scharf kritisiert der BUND-Kreisverband Bergstraße die Planungsabsicht der Gemeinde Fürth, der zufolge das Gewerbegebiet in Lörzenbach um mehr als 4 ha erweitert werden soll. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: "Das bereits vorhandene Gewerbegebiet ist einer der übelsten Schandflecken in der Landschaft des Lörzenbachtals. Schlimmer kann eine Negativwerbung für den Geopark Bergstraße-Odenwald kaum aussehen." Ein Großteil der Fläche muss derzeit als Schrottplatz herhalten. Der BUND fordert deshalb die Gemeinde Fürth auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen und Gebäude im Bereich der bereits ausgewiesenen Gewerbegebiete in Fürth tatsächlich für produzierendes Gewerbe genutzt anstatt als Lagerhallen und Lagerplätze oder gar zu Wohnbauzwecken missbraucht werden.

Zukunftsfähig ist die ständige Neuausweisung von Gewerbegebieten zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen nach Auffassung des BUND sowieso nicht. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind eine endliche Ressource, deren Verbrauch durch Versiegelung nicht nachhaltig ist. Herwig Winter: "Der Verbrauch dieser Flächen erfolgt zu Lasten künftiger Generationen, aber auch immer mehr zu Lasten der Menschen auf der Erde, die unter Hunger leiden." Um die Bevölkerung in Europa mit Nahrungsmitteln und auch mit Biokraftstoffen zu versorgen, werden zunehmend Flächen in Drittweltländern beansprucht. Beispielsweise belegt nach Angaben des WWF statistisch jeder Deutsche alleine in Brasilien 300 m2 Ackerfläche, auf der Soja als Futtermittel für die Produktion von Fleisch angebaut wird.

Verstöße gegen den Naturschutz

Was die Planung der Gewerbegebietserweiterung in Lörzenbach darüber hinaus besonders brisant erscheinen lässt ist die Tatsache, dass der Teilbereich 1 Streuobstflächen in Anspruch nimmt, die teilweise sogar als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für den 1996 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Auf der Binn" ausgewiesen worden waren. Die alten, höhlenreichen Obstbäume und die dort vorkommenden Arten genießen den strengen Schutz des hessischen Naturschutzgesetzes. In diesem Zusammenhang rügt der BUND mit Nachdruck, dass die Gemeinde ihrer Pflicht zur Neuanpflanzung von Obstbäumen im Bereich der Ausgleichsfläche seit nun schon fast 20 Jahren nicht nachgekommen ist. Der Teilbereich 2 der Erweiterungsplanung tangiert sogar ein nach dem europäischen Naturschutzrecht besonders geschütztes FFH-Gebiet. Hinzu kommt, dass der Regionalplan Südhessen 2010 beide Erweiterungsflächen als Regionalen Grünzug ausweist, was eine Bebauung ausschließt.

Zur Übersicht