Kreisgruppe Bergstraße

Windpark Stillfüssel

Die ENTEGA Regenerativ GmbH hat (gemeinsam mit der Energiegenossenschaft Odenwald) im Dezember 2015 den "Windpark Stillfüssel" mit 6 Windenergieanlagen beantragt. Der Antrag wurde von der Gemeinde Wald-Michelbach unterstützt: So wurde 2012 ein Teilflächennutzungsplan für die Errichtung von WEA beschlossen und aufgestellt und anschließend ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Der Standort Stillfüssel befindet sich in der vom Regierungspräsidium vorgeschlagenen Windkraftvorrangfläche 25 (495,1 ha) und wird auch im Teilregionalplan Windkraft der Metropolregion Rhein-Neckar vorgeschlagen.

Der BUND Bergstraße hat Einblick in die Genehmigungsunterlagen genommen und sich intensiv mit den vogel- und fledermauskundlichen Untersuchungen befasst. Nach Ansicht der BUND erscheinen die vorgesehenen Maßnahmen wie Abschaltzeiten und die Kontrolle potentieller Quartiere ausreichend, so dass der BUND den geplanten Standort grundsätzlich für geeignet hält. Auch negative Auswirkungen auf Menschen wie Schattenschlag, Lärm oder Infraschall sind aufgrund der Abstände zur Wohnbebauung nicht zu befürchten. Der Windpark beansprucht etwa 2,4 ha Waldfläche, also rund 0,5% der Vorrangfläche.

Seit dem Frühsommer 2016 deutete alles darauf hin, dass sich der Schwarzstorch als Brutvogel im Eiterbachtal und damit sehr nah am geplanten Windpark-Standort angesiedelt hat. Der BUND forderte deshalb schon ab dem Herbst 2016 umfassende zusätzliche Untersuchungen, ob der Schwarzstorch durch die Windenergieanlagen gefährdet wird oder nicht.
Darüber hinaus verlangte der BUND, dass die Windmessanlage am Stillfüssel umgehend mit Sichtmarkierungen versehen und so bald wie möglich abgebaut wir. Diese Forderungen hat der BUND beim Regierungspräsidium Darmstadt und im Landkreis Bergstraße bereits deutlich gemacht; die Sichtmarkierungen wurden im Herbst 2016 bereits angebracht.

Trotz der Bedenken des BUND wurde die Baugenehmigung Ende 2016 erteilt. Unsere Forderungen hätten wir allerdings auch vor Gericht nicht durchsetzen können. Der Betreiber hat sich immerhin entschlossen, eines der Windräder zurückzustellen, bis ein Schwarzstorch-Monitoring Klarheit über die Gefährdung des seltenen Vogels schafft.

Vorläufiges Fazit des BUND: Zwar sind für den Naturschutz geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen und erhebliche negative Auswirkungen auf Menschen sind nicht zu befürchten. Das hat auch der VGH Kassel in einem vorläufigen Urteil festgestellt.
Doch die noch ausstehenden Untersuchungen zum Schwarzstorch-Vorkommen sind ein Fleck auf der sauberen Weste des Windparks.

Windpark Flockenbusch

Der "Windpark Flockenbusch" mit 3 Windenergieanlagen wurde im Dezember 2015 von den Viernheimer Stadtwerken beantragt. Die Wald-Michelbacher Parteien lehnen das Projekt mehrheitlich ab und wollen nur den Standort Stillfüssel umgesetzt sehen. Der Standort Flockenbusch befindet sich in der vom Regierungspräsidium vorgeschlagenen Windkraftvorrangfläche 24 und wird auch im Teilregionalplan Windkraft der Metropolregion Rhein-Neckar vorgeschlagen.

Die Gemeinde hat Ende 2016 einen eigenen Teilflächennutzungsplan (TFNP) aufgestellt, der den Bau des Windparks verhindern soll. Das Regierungspräsidium hat den TFNP im Juli 2018 genehmigt und daher den Windpark im März 2019 abgelehnt. Aus Sicht des BUND sind die Entscheidungen des Regierungspräsidiums falsch, weil der TFNP den Plänen des Regionalplans widerspricht.

Sobald der Regionalplan mit der Vorrangfläche 24 rechtsgültig wird, ist der TFNP Wald-Michelbach ungültig. In diesem Moment kann der "Windpark Flockenbusch" neu beantragt werden.

Wie üblich hat der BUND Bergstraße die Genehmigungsunterlagen intensiv geprüft. Die vogel- und fledermauskundlichen Untersuchungen sind vollständig und geben keinen Anlass zur Kritik. Im Vergleich zum Standort "Stillfüssel" schätzt das Regierungspräsidium Darmstadt den Flockenbusch aus der Sicht des Artenschutzes als günstiger ein, denn das Konfliktpotenzial wird hier als gering eingeschätzt.

Die potentiellen Auswirkungen auf Menschen wie Schattenschlag, Lärm oder Infraschall sind nicht zu befürchten, da die geplanten Anlagen Abstände zu Wohnsiedlungen von deutlich über 1.000 Metern aufweisen. Der Windpark beansprucht ungefähr 1,2 ha Waldfläche, also rund 0,35% der Vorrangfläche.

Vorläufiges Fazit des BUND: Es sind für den Naturschutz geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen, negative Auswirkungen auf Menschen sind nicht zu befürchten. Die Anlage hat aufgrund guter Windhöffigkeit einen guten Nutzen für die Energieerzeugung. Daher ist der Standort geeignet. Ob der Windpark gebaut wird, liegt jedoch an anderen Kriterien.

Standorte im Kreis

Fürth, in Betrieb 
Wald-Michelbach, in Betrieb
Greiner Eck, in Betrieb
[Hüttenfeld], aufgegeben
[Hessisches Ried], kein Wind