Windkraftanlagen im Kreis Bergstraße

Der BUND Bergstraße fordert einen zügigen Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) auch im Kreis Bergstraße. Als Ziel strebt der Umweltverband an, auf 2% der Kreisfläche Vorrangflächen für Windkraft einzurichten. Da die Windnutzung im Einklang mit einer land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung steht, lassen sich zweifellos genügend geeignete Flächen finden. Gleichzeitig werden damit 98% des Kreises automatisch zur Tabufläche für Windkraftanlagen.
Standorte im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Odenwald sieht der BUND zwar aufmerksam kritisch, aber als möglich an. Absolut entscheidend bei der Planung ist eine überörtliche Abstimmung über die Vorrangflächen. Das geschieht über den "Teilregionalplan für Erneuerbare Energien" (TPEE) des Regierungspräsidiums Darmstadt. Nachdem ein wegen massiver Windkraft-Einschränkung gescheitert war, waren seit 2013(!) Vorrangflächen in der Diskussion.
Seit März 2020 sind 1,4% der Fläche in Südhessen rechtsverbindlich als Vorrangflächen festgelegt; damit wird das 2%-Ziel in Südhessen deutlich verfehlt. Dennoch hat Hessen insgesamt genug Vorrangflächen ausgewiesen und erfüllt damit vorläufig (bis 2027) die Anforderungen des "Wind an Land"-Gesetzes (WaL) des Bundes.
Ab 2027 werden Nachbesserungen im TPEE erforderlich. Dabei werden - insbesondere im Odenwald - die sogenannte Weißflächen erneut geprüft; das ist besser als nichts, aber immer noch bei weitem zu wenig für die Stromwende. Da auch Verkehr und Wärme auf erneuerbare Energien umzustellen sind (z.B. mit Wasserstofftechnologie), müssten die Ausbauziele sogar noch angehoben werden.
Windparks im Kreis Bergstraße
Bis 2019 wurden im Kreis Bergstraße drei Windparks mit jeweils fünf Windrädern errichtet: Stillfüssel, Kahlberg und Greiner Eck. Weitere Windräder sind in den festgelegten Windkraftvorrangflächen möglich, aber die Flächeneigentümer, also die Kommunen, lassen den Investoren seit Jahren keine Möglichkeit dazu. Der Klimabeauftragte des Kreises Bergstraße hält in den Vorrangflächen insgesamt rund 100 Windräder für möglich; dieses Potential liegt seit Jahren brach, ohne dass die Kreis- und Regionalpolitik sich darum kümmert.
Eine isolierte kommunale Planung (Flächennutzungsplanung) ist fachlich unbefriedigend, denn die kleinen Gemeindeflächen reichen nicht aus, um günstigste und damit wenig schädliche Standorte zu ermitteln. Leider hat das Regierungspräsidium Darmstadt dennoch in Wald-Michelbach einen Flächennutzungsplanung genehmigt, der den Ausbau von Windrädern verhindert.
Nach wie vor sind Windparks im Kreis Bergstraße heftig umstritten, wie in Südhessen überhaupt. Starken Widerstand gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch bei den Menschen, die nahe an den diskutierten Standorten leben. Dahinter steht oft Angst vor dem Unbekannten. Viele Befürchtungen lassen sich aber inzwischen widerlegen und werden, falls der Bau einer Anlage beantragt wird, im Genehmigungsverfahren behandelt.
Das WaL-Gesetz erlaubt den Kommunen seit 2024 die Ausweisung eigener WEA-Standorte. Angesichts des Stillstands bei der Nutzung der Vorrangflächen hält der BUND die Suche nach weiteren Standorten für legitim. Der Verband weist aber darauf hin, dass die Begutachtung solcher Standorte strenger ausfallen muss als in den Vorrangflächen. Das betrifft insbesondere Standorte in FFH-Schutzgebieten.
Position des BUND Bergstraße
Zu den diskutierten Standorten für Windkraftanlagen im Odenwald und an den Hängen der Bergstraße bezieht der BUND wie folgt Stellung:
- Das Land Hessen setzt zum Ziel, 2% der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraftstandorte auszuweisen.
Der BUND fordert die Regionalversammlung Südhessen auf, nach dem Beschluss zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien, sich auf die notwendige Erweiterung des Flächen-Ensembles ab 2027 vorzubereiten, und die bisher verworfenen "Weißflächen" doch noch als Vorrangflächen zu beschließen. - Die konkreten Genehmigungsverfahren müssen nach einem verbindlichen Schema ablaufen. Gleiche Sachverhalte müssen in Hessen landesweit einheitlichen Prüfungsanforderungen und Abwägungskriterien unterzogen werden. Nur so entsteht Planungssicherheit für Investoren und nur so kann die Bevölkerung Vertrauen in die Genehmigungsverfahren gewinnen.
- Der BUND Bergstraße wird seine Wächterfunktion für Mensch und Umwelt in den Genehmigungsverfahren wahrnehmen und auf die strikte Einhaltung rechtlicher Bestimmungen des Natur- und Umweltschutzes und angemessene Prüfverfahren drängen.
Die Zustimmung des BUND finden nur solche Standorte für Windenergieanlagen, die derartigen Prüfverfahren unterzogen wurden und bei denen alle rechtlichen Vorschriften beachtet und die Möglichkeiten zur Minimierung und zum Ausgleich verbleibender Nachteile für Mensch und Umwelt sachgerecht ausgeschöpft sind.