Kreisgruppe Bergstraße

Windkraftanlagen im Kreis Bergstraße

 (BUND)

Der BUND Bergstraße fordert einen zügigen Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) auch im Kreis Bergstraße. Als Ziel strebt der Umweltverband an, auf 2% der Kreisfläche Vorrangflächen für Windkraft einzurichten. Da die Windnutzung im Einklang mit einer land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung steht, lassen sich zweifellos genügend geeignete Flächen finden. Gleichzeitig werden damit 98% des Kreises automatisch zur Tabufläche für Windkraftanlagen.

Standorte im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Odenwald sieht der BUND zwar aufmerksam kritisch, aber als möglich an. Absolut entscheidend bei der Planung ist eine überörtliche Abstimmung über die Vorrangflächen. Das geschieht über den "Teilregionalplan für Erneuerbare Energien" des Regierungspräsidiums Darmstadt. Seit 2013(!) sind die Vorrangflächen in der Diskussion. Seit März 2020 sind 1,4% der Fläche in Südhessen rechtsverbindlich als Vorrangflächen festgelegt; damit wird das 2%-Ziel in Südhessen deutlich verfehlt. Nachbesserungen sind möglich, da immer noch - insbesondere im Odenwald - zahlreiche sogenannte Weißflächen in der Diskussion sind; das ist besser als nichts, aber immer noch bei weitem zu wenig für die Stromwende. Da auch Verkehr und Wärme auf erneuerbare Energien umzustellen sind (z.B. mit Wasserstofftechnologie), müssten die Ausbauziele sogar noch angehoben werden, statt sie zu verfehlen.

Bis 2019 wurden im Kreis Bergstraße drei Windparks mit insgesamt 15 Windrädern errichtet. Weitere Windräder sind in den festgelegten Windkraftvorrangflächen möglich.

Eine isolierte kommunale Planung (Flächennutzungsplanung) ist fachlich unbefriedigend, denn die kleinen Gemeindeflächen reichen nicht aus, um günstigste und damit wenig schädliche Standorte zu ermitteln. Leider hat das Regierungspräsidium Darmstadt dennoch in Wald-Michelbach einen Flächennutzungsplanung genehmigt, der den Ausbau von Windrädern verhindert.

Nach wie vor sind Windparks im Kreis Bergstraße heftig umstritten, wie in Südhessen überhaupt. Starken Widerstand gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch bei den  Menschen, die nahe an den diskutierten Standorten leben. Dahinter steht oft Angst vor dem Unbekannten. Viele Befürchtungen lassen sich aber inzwischen widerlegen und werden, falls der Bau einer Anlage beantragt wird, im Genehmigungsverfahren behandelt.

Zu den diskutierten Standorten für Windkraftanlagen im Odenwald und an den Hängen der Bergstraße bezieht der BUND wie folgt Stellung:

  1. Das Land Hessen setzt zum Ziel, 2% der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraftstandorte auszuweisen.
    Der BUND fordert die Regionalversammlung Südhessen auf, nach dem Teilbeschluss zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien, nun endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die im Entwurf immer noch vorhandenen "Weißflächen" als Vorrangflächen zu beschließen, damit Schaden abgewendet wird. Verweigerungshaltungen und Vogel-Strauß-Politik verschlimmern die Situation von Tag zu Tag.
  2. Die konkreten Genehmigungsverfahren müssen nach einem verbindlichen Schema ablaufen. Gleiche Sachverhalte müssen in Hessen landesweit einheitlichen Prüfungsanforderungen und Abwägungskriterien unterzogen werden. Nur so entsteht Planungssicherheit für Investoren und nur so kann die Bevölkerung Vertrauen in die Genehmigungsverfahren gewinnen.
  3. Der BUND Bergstraße wird seine Wächterfunktion für Mensch und Umwelt in den Genehmigungsverfahren wahrnehmen und auf die strikte Einhaltung rechtlicher Bestimmungen des Natur- und Umweltschutzes und angemessene Prüfverfahren drängen.
    Die Zustimmung des BUND finden nur solche Standorte für Windenergieanlagen, die derartigen Prüfverfahren unterzogen wurden und bei denen alle rechtlichen Vorschriften beachtet und die Möglichkeiten zur Minimierung und zum Ausgleich verbleibender Nachteile für Mensch und Umwelt sachgerecht ausgeschöpft sind. 

 

Standorte im Kreis

Fürth, in Betrieb 
Wald-Michelbach, in Betrieb
Greiner Eck, in Betrieb
[Hüttenfeld], aufgegeben
[Hessisches Ried], kein Wind