Kreisgruppe Bergstraße

Abrissgenehmigung für das AKW Biblis

Im August 2012 hat der Kraftwerksbetreiber RWE der hessischen Atomaufsicht beantragt, beide AKW-Blöcke A und B stillzulegen und teilweise abzubauen. Im April und Mai 2014 wurden die Genehmigungsunterlagen offengelegt, Einwendungen wurden beim "Erörterungstermin" am 11. November 2014 öffentlich diskutiert. 2017 hat die Atomaufsicht den Rückbau genehmigt.

Der Rückbau muss stattfinden. Aber der BUND hat zahlreiche Kritikpunkte an dem geplanten Verfahren. Die wesentlichen Einwände sind:

  • Die Unterlagen sind unvollständig, zudem fehlen die Detailmaßnahmen für die Rückbauarbeiten.
    Ein großer Teil der Maßnahmen soll nicht öffentlich verhandelt werden.
  • Die Umweltuntersuchung (UVU) ist nicht ausreichend, weil das Gesamtverfahren und die Detailschritte unklar bleiben. Alternativen werden in der UVU nicht ausreichend geprüft.
  • Die "Freimessungen" werden große Mengen Radioaktivität freisetzen. Das bedeutet ein hohes Risiko für die Bevölkerung und einen Verstoß gegen Strahlenschutzprinzipien und -vorschriften.
  • Durch den Betrieb des Brennelementelagers gibt es erhebliche Unfall- und Störfallrisiken.

Diese Forderungen will der BUND durchsetzen und klagt deswegen gegen die Rückbaugenehmigung. Unser Ziel ist, dass der Antragsteller umfassende und transparente Antragsunterlagen für alle Verfahrensphasen und Arbeitsschritte vorlegen muss und dass die Freimessung untersagt wird.

Im Juni 2019 waren alle Brennstäbe in den Nasslagern so weit abgekühlt, dass sie in Castor-Behälter verpackt wurden. Die Castor-Behälter bleiben im Zwischenlager, bis ein Endlager gefunden ist.