Kreisgruppe Bergstraße

Steinbruch Heppenheim

Steinbruch in Betrieb Ein Steinbruch frisst sich in den Berg  (René Schué / Pixabay)

Der Steinbruch in Heppenheim-Sonderbach, betrieben von der RöhrigGranit GmbH, hat seine Grenzen erreicht und daher 2018 eine Erweiterung beantragt. Die Regionalversammlung hat 2019 ihre Zustimmung für die Erweiterung gegeben. Im April 2021 hat der Betreiber den Genehmigungsantrag im Rahmen der Genehmigungsverfahrens offengelegt. Der BUND Bergstraße hat in seiner Stellungnahme die Steinbruch-Erweiterung abgelehnt.

Die geplante Erweiterung des Steinbruchs stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, von dem insbesondere ein bereits 120-jähriger Buchenbestand betroffen ist, der zudem als Schutzwald ausgewiesen ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass der Abbau näher an die Siedlung Juhöhe heranrückt. Eigentlich sollte es damit klar sein, dass der BUND einen solchen Eingriff rundheraus ablehnt.

Andererseits schafft der Steinbruch neue Biotope für Arten, die teilweise als extrem bestandsgefährdet zu betrachten sind (Gelbbauchunke, Flussregenpfeifer, Wanderfalke, Uhu). Zudem kümmert sich der Betreiber derzeit in vorbildlicher Weise um den Erhalt und die Pflege dieser Biotope, was durchaus nicht selbstverständlich ist. All das hat dazu geführt, dass der Steinbruch den Rang eines Naturea 2000-Gebietes innehat. Im Rahmen der Erweiterung würde Röhrig sich verpflichten, diese Pflege auf lange Zeit weiterzuführen. Es gibt also auch positive Aspekte im Rahmen der Erweiterung.

Endgültige Abbaugrenze bleibt weiter offen - für den BUND nicht akzeptabel

Dem BUND fiel die Entscheidung in diesem Fall schwer. Nach intensiven Gesprächen sowohl mit dem Betreiber als auch mit Projektgegnern hat der BUND Bergstraße die Ablehnung des Projekts beschlossen. Der wesentliche Grund ist die Einschätzung, dass auch nach der jetzt beantragten Erweiterung die endgültige Abbaugrenze für weitere Vorstöße offen bleibt.

Der Genehmigungsantrag versäumt, die jetzige Steinbrucherweiterung als endgültig letzte Erweiterung in die Fläche mit hoher rechtlicher Qualität abzusichern. Zwar hat der Betreiber beantragt, den Wald bis an die neue Steinbruchgrenze heran als Bannwald auszuweisen, also als höchste hessische Schutzkategorie für Wald. Doch der Flughafenausbau und der Kiesabbau am Langener Waldsee haben dem BUND deutlich gemacht, dass Bannwald keinen sicheren Schutz vor Waldzerstörung bietet. Stattdessen hatte der BUND dem Betreiber vorgeschlagen, einen Geländestreifen entlang der Abbruchkante der geplanten Erweiterung an die Gemeinde Mörlenbach zu übereignen, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der diesen Streifen als Abbaugrenze festlegt. Darauf wollte die Firma Röhrig sich jedoch nicht einlassen.

Vorbildliche Leistungen für Natur- und Artenschutz

Das Offenhalten der Abbaugrenzen für den Betreiber beziehungsweise seine Nachfolger schmälert die vorbildlichen Leistungen, die die Firma Röhrig für den Arten- und Naturschutz erbracht hat, wie auch die naturschutzfachlichen Maßnahmen, die im Genehmigungsantrag vorgesehen sind. Die nachfolgend aufgelisteten Forderungen des BUND hat Röhrig erfüllt:

  • Der Flächenverlust des alten Buchenbestandes wird nicht nur durch junge Ersatzaufforstungen ausgeglichen. Zusätzlich wird auf acht Hektar Fläche entlang des Steinbruchs alter Buchenwald aus der Bewirtschaftung genommen. Diese Maßnahme übersteigt noch die ursprüngliche BUND-Forderung, die Umtriebszeit des restlichen Waldbestandes auf voller Breite des Steinbruches auf mindestens 240 Jahre zu erhöhen.
    Kritisch sieht der BUND allerdings, dass bei der Flächenauswahl für die Ersatzaufforstungen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. So sollen gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstwiesen durch Wald ersetzt werden; hier muss nachgebssert werden.
  • Der Schutz und die Pflege der Biotope insbesondere für die Gelbbauchunke werden auch für die Zeit nach Beendigung des Steinbruchbetriebs sichergestellt.
  • Die Natura-2000-Verträglichkeit für das Vogelschutzgebiet wird gewährleistet. Dazu werden die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und das Schutzgebiet wird so erweitert, dass die zukünftigen Felswände innerhalb der Gebietskulisse liegen.

Schutz der Bevölkerung

Abgesehen von einer langfristigen Festlegung der Steinbruchgrenze sichert die Firma Röhrig den Schutz der Bevölkerung zu. Auch hier werden die BUND-Forderungen erfüllt: In Sonderbach und auf der Juhöhe ist die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet. Außerdem werden Erschütterungen bei Sprengungen sowie Staubentwicklung bei Sprengungen und Betrieb der Brecheranlagen regelmäßig messtechnisch überwacht. Die Messergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht.

Positionen des BUND