Birkenau: Missachtet Bauinteresse folgenlos Artenschutz?
18. Mai 2016 | Naturschutz
Während der Brut- und Setzzeit sind starke Veränderungen oder Beseitigung von Gehölzen naturschutzrechtlich verboten. Darauf weist der Kreisverband Bergstraße des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit seinem Sprecher Hans-Jörg Langen aus gegebenem Anlass einmal wieder hin. Denn ...