Kreisgruppe Bergstraße

Missachtung des Vorrangs von Naturschutzbelangen im FFH-Gebiet Tromm

01. Dezember 2022

Der Waldwirtschaftsplan der Gemeinde Rimbach wird den Erhaltungszielen des Schutzgebiets Tromm mit seinem alten Buchenbestand nicht gerecht. Das Forstamt Lampertheim hätte auf den ministeriellen Erlass für staatliche Wälder hinweisen sollen.

Alte Buchen im FFH-Gebiet Tromm Alte Buchen im FFH-Gebiet Tromm  (Rainer Kühnel)

Heftige Kritik übt der BUND-Kreisverband Bergstraße am Forstamt Lampertheim und an der Gemeinde Rimbach. Im FFH-Gebiet Tromm hat nun einmal der Naturschutz Vorrang vor forstwirtschaftlichen Belangen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren der Klimawandel zu einer Bedrohung auch für die bislang relativ stabilen Buchenbestände geworden ist. Das hessische Umweltministerium hat dem Rechnung getragen und eigens in einem Erlass festgelegt, dass in FFH-Gebieten des Staatsforstes vorerst keine über 100 Jahre alte Buchen mehr gefällt werden dürfen. BUND-Kreisvorstandssprecher Hans-Jörg Langen: „Von einem Forstamtsleiter des landeseigenen Betriebes Hessen Forst hätten wir erwartet, dass er bei der Besprechung des Waldwirtschaftsplans der Gemeinde Rimbach die Gemeindevertreter auf diese im Staatsforst geltende Erlasslage hinweist.“

Alte Buchen zu wenig geschützt

Bei der Gemeinde Rimbach stellt der BUND ein Desinteresse am Naturschutz im FFH-Gebiet fest. Gerade deswegen wäre der forstliche Hinweis nötig gewesen, die Anwendung des Erlasses für den Teil des Gemeindewalds vorzuschlagen, der als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, damit die Gemeindevertretung diese Möglichkeit wenigstens ernsthaft diskutiert. Stattdessen wurde ein Waldwirtschaftsplan verabschiedet, der diesen Sachverhalt einfach ausklammert. Hinzu kommt, dass die abgestorbenen Fichten durch Douglasien ersetzt werden sollen. Langens Vorstandskollege Guido Carl: „Die Douglasie ist eine nicht heimische Baumart, die in einem rein wirtschaftlich genutzten Wald ihre Berechtigung haben mag, in einem FFH-Gebiet hat sie aber nichts verloren.“ Es wäre nach Auffassung des BUND vielmehr angebracht, darüber nachzudenken, mit welchen Folgenutzungen für die Fichtenbestände man die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet am besten erfüllen kann. Die Rotbuche steht dabei an erster Stelle und hätte zudem den Vorteil, dass sie durch Naturverjüngung von ganz alleine Platz greifen würde.

Wissenschaftliche Prüfung des Waldzustands

Der BUND fordert von den zuständigen Naturschutzbehörden, dass vor der weiteren rein wirtschaftlichen Nutzung im Trommwald der Gemeinde Rimbach eine Evaluation bezüglich der Entwicklung des Waldes seit der Ausweisung als FFH-Gebiet bei einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut in Auftrag gegeben wird. Guido Carl: „Nur so kann erst einmal festgestellt werden, ob es seitdem zu Verbesserungen oder Verschlechterungen gekommen ist, um dann entsprechende Maßnahmen für die Bewirtschaftung zu ergreifen.“

Es rächt sich nach Auffassung des BUND an dieser Stelle, dass die Naturschutzbehörden seitens der Landespolitik nicht selbst mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden, um in den Schutzgebieten in regelmäßigen Abständen den Erhaltungszustand zu überprüfen und die jeweils geeigneten Pflegemaßnahmen durchzuführen. Stattdessen machte man es sich einfach (billiger) und übertrug entgegen der gesetzlichen Regelung die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde auf den Forstwirtschaftsbetrieb. Und der übernimmt in dem ihm aufgenötigten Interessenkonflikt die z. T. gar nicht deckungsgleiche Aufgabe auf sehr eigene Art. Langen: „Im FFH-Gebiet Tromm betätigt sich dadurch weiterhin der Bock als Gärtner.“

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