Kreisgruppe Bergstraße

Hochwasserprobleme am Hambach - BUND sieht Lösungen über die Alte Kaute hinaus

17. August 2021 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume

Über die aktuelle Problematik mit dem geplanten Baugebiet „An der Alten Kaute“ hinaus muss eine Lösung für eine viel längere Fließstrecke des Hambaches gefunden werden. Als Polder schützt die Alte Kaute nicht nur seitlich liegende Flächen, sondern entlastet auch Flächen an Weschnitz und Rhein.

Am letzten Wochenende erschien zum fünften Mal wieder ein neuer Presseartikel, der sich mit Fragen zum Hochwasser am Hambach befasste, die sich stellten, stellen und zu erwarten sind. Immer deutlicher stellt sich dabei heraus, dass es angesichts der jüngsten extremen Hochwasserkatastrophen nicht genügen wird, sich mit Lösungen in hergebrachten Kategorien zu begnügen. So hält es Hans-Jörg Langen, Vorstandsprecher im Kreisverband Bergstraße des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) für angebracht, darauf hinzuweisen, dass über die aktuell anstehende Problematik mit dem geplanten Baugebiet „An der Alten Kaute“ hinaus eine Lösung für eine viel längere Fließstrecke des Hambaches gefunden werden muss. Denn die alte Kaute, eingeschlossen zwischen dem Bach und der Bürgermeister-Kunz-Straße, stellte immer wieder bei Hochwasser einen der Polder dar, die der Hochwasserwelle die Spitze nehmen und dadurch nicht nur seitlich liegende Flächen schützen, sondern auch unterhalb liegende Flächen an Weschnitz und Rhein entlasten konnten. Alle nicht erst seit der letzten Katastrophe persönlich und politisch Betroffenen reden längst davon, dass Bächen und Flüssen dringend die ihnen genommenen Rückhalteräume wieder zurückgegeben werden müssen. Nicht zuletzt die auch von Deutschland ratifizierte europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt das. Es ist ein zwingendes Muss wegen der sehr verstärkt zu erwartenden Wetterextreme. Hier aber soll das Gegenteil geschehen durch Schließung und Bebauung des alten Polders Alte Kaute.

Gesamtsicht von Hochwasserwellen berücksichtigen

Der stellvertretende Vorsitzende des BUND-Landesverbandes Hessen, Guido Carl aus Lorsch ist sich sicher, dass das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Wasserbehörde die Gesamtsicht der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen bei der Frage einer Genehmigung des Trockenlegungsplanes für das Baugebiet „An der Alten Kaute“ natürlich berücksichtigen wird. Guido Carl: „Die Unvereinbarkeit mit der WRRL ist schließlich unübersehbar.“

Bach höher als Baugebiete

Die Planung der Stadt Heppenheim sieht z.B. vor, dass nach der Erhöhung des Uferdammes am Nordufer des Hambaches durch Spundwände zum Schutz des Baugebietes Gunderslache (Lache = tiefliegend!) nun auch am Südufer für das neue Baugebiet der Damm ebenso erhöht werden soll. Es soll ein vergrößertes V-Profil entstehen, das künftige Hochwasserwellen aufnehmen kann, und das für einen Bach, der höher als die angrenzenden Baugebiete liegt. Hans-Jörg Langen: „Das ist der totale Irrsinn“. Es ließe sich zwar errechnen, meint Langen, wie hoch die „Ertüchtigungen“ schließlich beider Dämme für die größten künftig eintretenden Hochwässer noch werden müssen. Guido Carl: „Die verstärkten Gefahren für alle Unterlieger bis Holland durch die beschleunigte und verstärkte Weiterleitung von Hochwasserwellen ist aber menschlich und politisch völlig unverantwortlich. Insofern darf das jetzt vom Magistrat Heppenheim angesetzte Überdenken der Planung nur zu einem Aufgeben führen.“

Auenlandschaft erhalten

Ergänzend erinnert der BUND auch an die bereits ernstlich erwogene Idee, ersatzweise für den Polder alte Kaute ein entsprechend sehr großes Rückhaltebecken zwischen Ober- und Unter-Hambach zu bauen und damit eine noch gesunde, vielfältige Auenlandschaft am Hambach zu ruinieren. Hans-Jörg Langen: „Das würde aber nichts Anderes bedeuten, als den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben“.

Zu viele versiegelte Flächen

Zu guter Letzt: Bürgermeister Burelbach ruft die Bürger dazu auf, auch im Sinne des Hochwasserschutzes „den Boden auf dem eigenen Baugrundstück nicht unnötig zu bepflastern“. Er hätte nach Auffassung des BUND besser gesagt „nicht unerlaubt“. Denn er hat das Recht und hier auch die Pflicht, die Beachtung seiner eigenen Satzungen z.B. in Form der entsprechenden Festsetzungen für die Grundstücksgestaltung in Bebauungsplänen durchzusetzen, bei Bedarf mithilfe seiner Umweltabteilung (Bepflanzungsmängel) und des Kreisbauamtes. Hans-Jörg Langen: „Effektiv und beispielgebend könnte er in den jüngsten Baugebieten Nordstadt 1 und 2 sowie Gunderslache mit etlichen nicht zu übersehenden, verbotenen Versiegelungen anstelle von Vorgärten damit an-
fangen. Bei der dafür passenden Formulierung eines rechtsmittelfähigen Musterbescheides könnte der Kreisjustitiar hilfreich zur Verfügung stehen.“


V.i.S.d.P.
Hans-Jörg Langen
Vorstandssprecher im BUND-KV Bergstraße

 

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