Kreisgruppe Bergstraße

Hessische Jagdverordnung: BUND fordert besseren Schutz für seltene Tierarten

24. September 2015 | Wälder, Naturschutz

Der BUND-Kreisverband Bergstraße begrüßt den Entwurf der Hessischen Jagdverordnung, fordert aber einen besseren Schutz für seltene Tierarten. Gefährdete Arten, die auf der Roten Liste stehen, sollten künftig grundsätzlich nicht mehr bejagt werden, lautet die zentrale Forderung des BUND. Außerdem soll die Landesregierung alte Zöpfe abschneiden und Arten wie Wildkatze und Haubentaucher, die heute nur noch aus historischen Gründen als jagdbare Arten gelten, endlich aus dem Jagdrecht herausnehmen. Auf Unverständnis stoßen beim BUND die polemischen und unsachlichen Äußerungen mancher Jägerinnen und Jäger. "Wir brauchen zum Schutz der Wildtiere und der Natur mehr Zusammenarbeit und nicht mehr Streit", meint BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter.

Ökologische Nachbesserung der JagdVO ist nötig

Nachbesserungsbedarf bei der Jagdverordnung sehen die Naturschutzverbände hinsichtlich der Arten, die früher, als der ökologische Kenntnisstand noch unterwickelt war, als "Raubzeug" bezeichnet und entsprechend hart bekämpft wurden. Zu diesen Arten gehören z.B. die Wildkatze, der Luchs und der Fischotter, aber auch die kleinen Marderarten wie Baummarder, Iltis und Wiesel. Auch bei den Vögeln sollten endlich Arten, für die schon seit Jahren eine ganzjährige Schonzeit gilt und an deren Bejagung niemand mehr Interesse haben kann, vollständig aus dem Jagdrecht gestrichen werden. Hierzu gehören für den BUND u.a. alle Greifvögel, Auer-, Birk- und Haselhuhn, der Graureiher, der Haubentaucher oder die seltene Waldschnepfe. Da heute eine Bejagung dieser Arten nicht mehr in Frage kommt, sollte man sie auch konsequenterweise aus dem Jagdrecht herausnehmen.

Kein Verständnis hat der BUND für die Wiederbelebung der unseligen Rabenvogeldiskussion, denn eigentlich sollte es sich herumgesprochen haben, dass keine Tierart per se schädlich ist. Zwar ist es richtig, dass Elstern und Rabenkrähen die Nester von Tauben und kleineren Singvögeln plündern, doch ebenso richtig ist es, dass Amsel, Rotkehlchen, Buchfink und Co. an sehr hohe Brutverluste angepasst sind. "Auch wenn es uns alle stark berührt, wenn eine Elster eine junge Amsel frisst, sollten wir doch nie vergessen, dass die Elster damit eine in der Natur vorgesehene Rolle wahrnimmt und dass die Amseln seit Jahrtausenden damit leben und vor allem überleben", stellt Herwig Winter klar.

Gift verursacht "Stummen Frühling", nicht die Rabenvögel

"Der Stumme Frühling", den der Landesjagdverband nun als Folge einer geplanten Einschränkung der Jagd auf Elster und Rabenkrähe an die Wand malt, ist der Titel eines 1962 erschienenen Sachbuchs, mit dem die amerikanische Biologin Rachel Carson auf die verheerenden Folgen des Pestizideinsatzes für unsere Vogelwelt hinwies und so die Öffentlichkeit wachrüttelte. Tatsächlich ist der stumme Frühling heute in unserer Agrarlandschaft wegen des weiterhin viel zu hohen Gifteinsatzes bereits vielerorts eingetreten. Mit der Häufigkeit von Krähen und Elstern hat das hingegen absolut nichts zu tun. "Wer einen stummen Frühling verhindern will, der sollte sich gegen die weitere Verwendung des Pflanzengiftes Round up wenden, dessen Wirkstoff Glyphosat den Vögeln die Futtergrundlage raubt und den die Weltgesundheitsorganisation als gesundheitsgefährlich für den Menschen einstuft. "Feldlerche und Grauammer sind nicht wegen der Rabenvögel, sondern wegen ausgeräumter, eintöniger Agrarlandschaften und dem dort stattfindenden Gifteinsatz auf dem Rückzug", so Herwig Winter.

Richtig und notwendig findet der BUND, dass die Graugans künftig ganzjährig geschont werden soll, denn die Art ist in Hessen mit rund 500 Brutpaaren immer noch eher selten. Ab dem Hochsommer kommen zwar vermehrt Rastvögel und Wintergäste zu uns, doch Grund für eine Bejagung dieser Vögel sieht der BUND nicht, denn es gibt zwar immer wieder Behauptungen, aber nach den Aussagen der Staatlichen Vogelschutzwarte keinen einzigen belegbaren Fall für Schäden in der Landwirtschaft. Da die Jagd eine massive Störung der Gänse und damit eine Steigerung ihres Futterbedarfs bewirkt, ist sie zur Reduktion von Gänseschäden sowieso gänzlich ungeeignet. Die Jagd kann auch nicht dabei helfen, dass Grünanlagen und Parks weniger verkotet werden, denn zum einen ist die Jagd in diesen Flächen aus Sicherheitsgründen gar nicht erlaubt und zum anderen hängt die Bestandszunahme im Siedlungsbereich vor allem mit der massiven Fütterung zusammen, die Teile der Bevölkerung aus falsch verstandener Tierliebe betreiben.

Grundlos alte Konflikte geschürt - Kooperation muss das Ziel sein

Als falsch und ganz schlecht für die eigentliche nötige Kooperation zwischen Jagd und Naturschutz bezeichnet Herwig Winter die Behauptung auf der Internetseite des Landesjagdverbandes, dass künftig "offensichtlich NABU oder BUND entscheiden, ob in einem Revier der Feldhase bejagt werden kann oder nicht". Mit solchen Sätzen werden grundlos alte Konflikte zwischen Naturschützern und Jägern wiederbelebt, die niemandem helfen. Sie schaden vielmehr dem gemeinsamen Anliegen am Naturerhalt. Richtig ist, dass die neue Jagdverordnung die Jagd auf den Feldhasen nur "bei ausreichendem Besatz" erlauben will. Richtig ist aber auch, dass diese Formulierung schon seit etlichen Jahren für das Rebhuhn in der geltenden Jagdzeitenverordnung steht und dennoch über dessen Bejagung weiter allein von der Jagdseite und nicht von BUND und NABU entschieden wird.

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