Kreisgruppe Bergstraße

Gewerbegebiet Zotzenbach seit 15 Jahren ohne vorgeschriebene Bepflanzung - BUND: Eigentümer handeln rechtswidrig und Behörden versagen auf ganzer Linie

17. März 2021 | Lebensräume, Naturschutz

Das Gewerbegebiet bei Zotzenbach ist nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße eine der größten Störungen des Landschaftsbildes im Weschnitztal. Dabei dürften die unansehnlichen Gewerbebauten von der B 38 aus so gut wie gar nicht sichtbar sein, wenn es nach Recht und Gesetz ginge.

Gewerbegebiet Zotzenbach Eigentlich dürfte auf dem Bild kein einziges Gewerbegebäude zu sehen sein, denn im rechtskräftigen Bebauungsplan ist seit 15 Jahren eine dichte Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern festgelegt.  (BUND Bergstraße)

Das Gewerbegebiet bei Zotzenbach ist nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße eine der größten Störungen des Landschaftsbildes im Weschnitztal. Dabei dürften die unansehnlichen Gewerbebauten von der B 38 aus so gut wie gar nicht sichtbar sein, wenn es nach Recht und Gesetz ginge. Als nämlich der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet bei Zotzenbach 2006 rechtskräftig geworden war, bestand damit die Verpflichtung, am Rand der Bebauung einen drei Meter breiten Pflanzstreifen anzulegen und dort dichte Heckenstrukturen und Bäume anzupflanzen. Doch bis heute ist kein einziger Baum oder Strauch gepflanzt worden. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Schlimmer noch: An manchen Stellen wurde rechtswidrig bis an die Grundstücksgrenze abgebaggert, so dass gar nicht mehr gepflanzt werden kann.“

Geltendes Recht endlich umsetzen

Für den BUND ist es ein untragbarer Zustand, dass nach mittlerweile 15 Jahren weder die Gemeinde Rimbach noch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Kreises Bergstraße in der Lage sind, dem rechtswidrigen Verhalten der Eigentümer der Gewerbeflächen ein Ende zu bereiten. BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Wir erwarten, dass nun endlich zum Mittel der Ersatzvornahme gegriffen wird, um geltendes Recht umzusetzen.“
Bei einer Ersatzvornahme beauftragt die Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde ein Unternehmen, die Pflanzungen durchzuführen. Die Kosten für diese Maßnahme stellt sie den jeweiligen Eigentümern in Rechnung. Herwig Winter: „Genau dieses konsequente Durchgreifen ist es, was die Menschen von den Behörden erwarten. Denn wer will schon ständig auf hässliche Industriebauwerke schauen, wenn er eigentlich das Recht hat, auf Bäume und Sträucher blicken zu können.“

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