Kreisgruppe Bergstraße

Freihandelsabkommen gefährdet Umwelt- und Sozialstandards

08. Januar 2015 | Download

Ausdrücklich begrüßt wird vom BUND-Kreisverband Bergstraße der Beschluss des Kreistags zur Ablehnung der Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, CETA mit Kanada und des Dienstleistungsabkommens TISA. Diese Abkommen dienen nach Auffassung des BUND ausschließlich den Interessen multinationaler Konzerne und gehen zu Lasten der Bevölkerung sowohl in Europa als auch in Amerika. Wirtschaftsliberale auf beiden Seiten versprechen sich von diesem Abkommen Wachstum, Jobs und Wohlstand. Der BUND und andere Verbände dagegen sind kritisch: Sie warnen vor einer Aufweichung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und einer Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien zugunsten multinational agierender Unternehmen.

Die Zölle zwischen der EU und den USA sind bereits heute sehr niedrig. Deshalb soll der Handel vor allem dadurch erleichtert werden, dass unterschiedliche Standards entweder angeglichen oder gegenseitig anerkannt werden. Der BUND befürchtet, dass sich in verschiedenen Bereichen der jeweils kleinste gemeinsame und zugleich für Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt schädlichste Nenner durchsetzt.

Insbesondere im Bereich des Einsatzes von Chemikalien aller Art, vor allem auch bei Pestiziden in der Landwirtschaft, gelten in den USA weitaus niedrigere Standards als in Europa. Hinzu kommt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in Amerika mittlerweile so weit verbreitet sind, dass entsprechend gentechnikfreie Produkte gar nicht mehr existieren. Deshalb üben die USA schon heute enormen Druck auf die EU aus, genveränderte Pflanzen und Tiere auch auf den europäischen Markt bringen zu können. TTIP und CETA würden diesen Forderungen Tür und Tor öffnen.

In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Deshalb können auch bei Verdacht von Risiken die Zulassung versagt oder Restriktionen erlassen werden. In den Freihandelsabkommen dagegen sind sogenannte "Wissenschaftsbasierte Zulassungsprozesse" vorgesehen. Das bedeutet, dass nur dort, wo bereits nachweislich ein Schaden eingetreten ist, Auflagen gerechtfertigt sind. Die Erfahrungen mit dem Baustoff Asbest oder dem Pestizid DDT haben jedoch gezeigt, dass zwischen dem ersten Einsatz eines Stoffes und den ersten Anzeichen schädlicher Wirkungen etliche Jahre oder gar Jahrzehnte vergehen können, was die Notwendigkeit des Vorsorgeprinzips unterstreicht.

In der Folge der Freihandelsabkommen müssten sich Regierungen für Gesetze zum Schutz der Bürger und der Umwelt vor privaten Schiedsgerichten rechtfertigen, sobald sich ein ausländisches Unternehmen wirtschaftlich benachteiligt sieht. Diese Schiedsgerichte unterliegen keinerlei demokratischer Kontrolle durch einzelne Staaten, die eines der Abkommen ratifiziert haben. Bereits die Androhung hoher Entschädigungssummen droht Regierungen dazu zu verleiten, bestimmte Pläne gar nicht erst anzugehen. Dies würde den unabdingbar notwendigen Umwelt- und Verbraucherschutz künftig massiv erschweren, wenn nicht gar verhindern.

Angeblich dienen die Freihandelsabkommen der Schaffung von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten des Atlantiks. Doch bereits abgeschlossene Freihandelsverträge lassen erkennen, dass die Arbeitslosigkeit dadurch sogar zunehmen kann. Der BUND hofft deshalb auf weitere Initiativen von Kommunen, Kreis- und Landtagen, die gemeinsam mit den Verbänden die deutsche Bundesregierung und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auffordern, das bereits ausgehandelte Abkommen CETA nicht zu ratifizieren und TTIP nicht weiter zu verhandeln.

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