Kreisgruppe Bergstraße

Bogenschießparcours: BUND weist Vorwürfe des Feldbogenverbandes zurück

14. November 2022 | Naturschutz

Der Bogenparcours in Ober-Liebersbach gefährdet geschützte Arten. Der BUND Bergstraße weist die Vorwürfe des Feldbogenverbands zurück, denn es fehlen weiterhin die erforderlichen Grundlagen.

Der Schwarzspecht (hier ein Weibchen, das seine Jungen in der Höhle füttert) braucht alte Buchenbestände, wie sie bei Ober-Liebersbach noch vorhanden sind  (Herwig Winter)

Der BUND-Kreisverband Bergstraße weist die Vorwürfe von Jürgen Bauer, dem Präsidenten des Deutschen Feldbogenverbands, zurück. BUND-Kreisvorstandssprecher Hans-Jörg Langen: „Wer nach Wildwestmanier erst schießt beziehungsweise baut und dann erst fragt, darf sich nicht wundern, wenn er seinerseits im Nachhinein unangenehme Fragen gestellt bekommt.“

Nach Auffassung des BUND wurde der Bogenparcours eingerichtet, ohne dass man zuvor die dafür erforderlichen Grundlagen geschaffen hat. Und das, obwohl der Feldbogenverband nach eigenen Angaben mit Ärger beim Einrichten eines Parcours vertraut ist. Ein Sicherheitsgutachten steht nach den eigenen Angaben der Betreiber immer noch aus und ein artenschutzfachliches Gutachten wurde gar nicht erst in Auftrag gegeben. Hans-Jörg Langen: „Der Bogenparcours ist genauso illegal und ein Störfaktor in der Natur wie die von Jürgen Bauer zu Recht kritisierte Mountainbike-Strecke.“

Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden

Es geht dem BUND nicht darum, einfach eine Begehung mit den Betreibern vorzunehmen, um die eine oder andere Veränderung an den Schießständen festzulegen. Vielmehr sind die Rechtsgrundlagen insbesondere des Natur- und Artenschutzrechts zu gewährleisten. Dafür aber ist es erforderlich, dass zunächst entsprechende Gutachten eingeholt werden. Den BUND-Vertretern vor Ort liegen jedenfalls Beobachtungen von bedrohten und deshalb besonders geschützten Vogelarten im Bereich des Bogenparcours vor, die sie mittlerweile auch an die Untere Naturschutzbehörde weitergegeben haben. Zu diesen bedrohten Arten gehört unter anderem der Schwarzspecht, der seine Bruthöhlen in alten Buchenbeständen hat, wie sie in Ober-Liebersbach noch an vielen Stellen zu finden sind.

Im Übrigen müssten nach Auffassung des BUND und gemäß Sicherheitsregeln des Deutschen Feldbogensportverbandes e.V. die Schießstände aus Sicherheitsgründen gegenüber Waldbesuchern, die abseits der Wege beispielsweise auf der Suche nach Pilzen oder Heilpflanzen sind, abgesperrt werden. Eine solche Absperrung aber ist nicht vereinbar mit dem freien Betretungsrecht, das jeder Bundesbürger im Wald genießt. Hans-Jörg Langen abschließend: „Derzeit bezweifeln wir, dass ein Bogenparcours im Wald bei Ober-Liebersbach überhaupt rechtskonform machbar ist. Auf jeden Fall ist die Nutzung vorerst einzustellen.“

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