Kreisgruppe Bergstraße

B38a: Kostenangaben von Hessen Mobil für Tunnelvariante W4 zweifelhaft

23. September 2015 | Mobilität

Der BUND-Ortsverband Mörlenbach und die Bürgerinitiative Weiher (BIW) ziehen die Kostenangaben von Hessen Mobil für die Tunnelvariante W4 in Zweifel. Mehrfach bereits haben BUND und BIW darauf hingewiesen, dass die von Hessen Mobil geschätzten Kosten nicht zutreffend sein können. So werden zum Vergleich die Kosten für den Branichtunnel von Schriesheim vom Vorhabensträger mit rund 85 Millionen Euro beziffert. Bei gleichen geologischen Bedingungen ist die Streckenlänge ebenso wie die Tunnellänge bei der Variante W4 etwa 20% geringer als beim Branichtunnel. Zusatzbauwerke beim Branichtunnel wie Brücken und Unterführungen sind bei der W4 nicht erforderlich. Wie Hessen Mobil trotzdem auf 100 Millionen Euro für die Tunnelvariante W4 kommt, ist nach Auffassung von BUND und BIW deren Geheimnis.

BUND und BIW haben deshalb ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das die tatsächlichen Kosten für eine Untertunnelung Mörlenbachs ermitteln soll. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird detailliert die Kosten für den Bau und die Einrichtung der Variante W4 auf der Basis der Planungsunterlagen und der Bohrkernerkundungen durch das Büro Bung im Rahmen der Alternativenprüfungen berechnen. BUND und BIW sind sicher, dass damit die völlig überzogene Kostenermittlung von Hessen Mobil widerlegt wird und diese Fakten dann dem Verwaltungsgericht im anhängigen Verfahren vorgetragen werden können.

Aus der von den Planern der Ortsumgehung Mörlenbach selbst in Auftrag gegebenen Umweltverträglichkeitsstudie geht hervor, dass die Untertunnelungsvariante W4 die Trassenführung darstellt, die sowohl die städtebauliche Entwicklung als auch die Umwelt und den Menschen am wenigsten stark beeinträchtigt. Sie steht in Sachen Umweltverträglichkeit und städtebaulicher Entwicklung auf Platz 1 der insgesamt 17 untersuchten Varianten, während die O2 weit abgeschlagen nur Rang 10 belegt.

In der Umweltverträglichkeitsstudie wird zudem klar und eindeutig die Aussage getroffen, dass bei keiner der Ostvarianten, zu denen auch die O2 zählt, die Eingriffe in ihrer Gesamtheit ausgleichbar sind. Dennoch haben sich Planer und Politiker auf diese Variante unter Inkaufnahme der möglichen Verletzung geltenden Rechts festgelegt, nicht zuletzt deshalb, weil die Variante O2 angeblich wesentlich kostengünstiger als die W4 sein soll. Es kommt hinzu, dass die Variante O2 nicht nur Natur und Landschaft zerstört und die Landwirtschaft um wertvolle Ackerböden beraubt, sondern auch die Anwohner an der L 3120 in Weiher und Kreidach mit zusätzlichem Verkehr belastet. Die Variante W4 dagegen würde Entlastung für alle schaffen.

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