Kreisgruppe Bergstraße

B38a: Forderung nach umweltverträglicher Lösung ist keine Verhinderung

21. August 2015 | Mobilität

Der BUND-Ortsverband Mörlenbach begrüßt ganz ausdrücklich, dass sich Landtagsabgeordneter Peter Stephan vor Ort ein Bild vom Befinden der Zauneidechsen an der Draisinenstrecke gemacht hat. Er hätte nach Ansicht des BUND aber gut daran getan, gleich ein paar hundert Meter weiterzufahren und die Anwohner an der L 3120 in Weiher nach ihrer Befindlichkeit zu fragen. Dann hätte er die Erkenntnis gewonnen, dass nicht nur die Zauneidechsen, sondern auch und vor allem die Menschen in Weiher davon profitieren würden, wenn statt der wenig umweltverträglichen Umgehungsvariante O2 die Tunnelvariante W4 umgesetzt würde.

Bereits zur Jahrtausendwende war seitens der Gutachter von Hessen Mobil klar und eindeutig festgestellt worden, dass die W4 die mit großem Abstand umweltverträglichste Variante darstellt, während die O2 nur auf Platz 10 von 17 untersuchten Varianten gelandet war. Genauso unmissverständlich heißt es in dem Umweltverträglichkeitsgutachten, dass die Eingriffe keiner der Ostvarianten, wozu auch die O2 gehört, in ihrer Gesamtheit ausgleichbar sind.

BUND fordert Umgehungslösung mit geringstem Schaden

Es ist unredlich, dem BUND zu unterstellen, er wolle eine Umgehung von Mörlenbach verhindern. Herrn Stephan ist sehr wohl bekannt, dass der BUND sich vielmehr von Anfang an immer wieder dafür eingesetzt hat, dass eine Umgehungslösung zum Tragen kommt, die für Menschen und Natur am wenigsten Schaden verursacht. Das ist bei der Variante O2 leider in keiner Weise der Fall, sonst gäbe es nicht den Widerstand von Naturschützern, Landwirten und der Bürgerinitiative Weiher gegen diese Planung.

Was Landtagsabgeordneter Peter Stephan überdies verschweigt, ist die Tatsache, dass es sich bei den Zauneidechsen an der Draisinenstrecke um eine rechtlich besonders heikle Situation handelt. Denn die Planer von Hessen Mobil haben übersehen, dass der bereits im Jahr 2010 gefasste Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Draisine dieses Areal eigens als Ausgleichsfläche zum Schutz der Zauneidechsen festlegt. Der erst 2014 gefasste Planfeststellungsbeschluss für die Variante O2 dagegen missachtet diese Festlegungen und würde das Schutzgebiet der Eidechsen teilweise zerstören. Ob das Problem des Verstoßes gegen den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zur Draisine gelöst werden kann, entscheidet aber weder der Landtagsabgeordnete Peter Stephan noch Hessen Mobil, sondern der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

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