Kreisgruppe Bergstraße

Steinbruchbetreiber legt sich nicht auf endgültige Abbaugrenze fest - BUND positioniert sich gegen die Steinbrucherweiterung der RÖHRIGgranit GmbH

23. April 2021 | Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Der Forderung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße nach einer juristisch wasserdichten Festlegung und Sicherung einer endgültigen Abbaugrenze im Rahmen der geplanten Steinbrucherweiterung wird seitens der Firma Röhrig nicht entsprochen. Der BUND sieht damit seine Kernforderung nicht erfüllt.

Steinbruch Ein Steinbruch braucht eine Grenze - zum Schutz des Walds  (Gianni Crestani / Pixabay)

Der Forderung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße nach einer juristisch wasserdichten Festlegung und Sicherung einer endgültigen Abbaugrenze insbesondere nach Süden im Rahmen der geplanten Steinbrucherweiterung in Sonderbach wird seitens der Firma Röhrig nicht entsprochen. Der BUND sieht damit seine Kernforderung nicht erfüllt und positioniert sich gegen die Erweiterung des Steinbruchs in Sonderbach.

BUND-Kreisvorstandssprecher Hans-Jörg Langen: „Die seitens des Betreibers vorgeschlagene und mittlerweile beantragte Ausweitung des Bannwaldes südwärts der geplanten Erweiterungsfläche sowie eine großzügige forstwirtschaftliche Stilllegungsfläche sind aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu beanstanden und stellen einen weitgehend akzeptablen Ausgleich für die Zerstörung von rund 6 ha Wald durch die geplante Steinbrucherweiterung dar. Aber sie bieten keinen Schutz vor einer erneuten Erweiterungsplanung.“

Vorschlag zur Absicherung der Abbaugrenze wurde abgelehnt

Der BUND hat in der Vergangenheit immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass die Schutzkategorie Bannwald keine sichere Gewähr bietet, wenn es darum geht, Wald grundsätzlich und dauerhaft vor Zerstörungen jeglicher Art zu bewahren. BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Deshalb haben wir der Betriebsleitung der Firma Röhrig den Vorschlag unterbreitet, dass ein Geländestreifen entlang der Abbruchkante der geplanten Steinbrucherweiterung der Gemeinde Mörlenbach übereignet wird verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der diesen Streifen als Abbaugrenze festlegt.“

Aus den Planungsunterlagen ebenso wie aus dem Gespräch, das BUND-Vertreter kürzlich mit der Betriebsleitung geführt haben, geht hervor, dass sich die Firma Röhrig auf diese Forderung auf keinen Fall einlassen möchte. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Der Betreiber bringt damit klar zum Ausdruck, dass er sich beziehungsweise seinen Nachfolgern die Option einer Erweiterung über die in der Planung festgelegten Abbaugrenze hinaus offenhalten will. Damit schmälert er seine vorbildlichen Leistungen, die er für den Natur- und Artenschutz erbringt. Denn der dauerhafte Schutz des verbleibenden Waldes ist für die Arten, denen durch die Steinbrucherweiterung rund 6 ha Wald verlorengeht, dringend erforderlich. Darüber hinaus aber auch für die Menschen auf der Juhöhe, für die zum einen genügend Abstand zum Steinbruch und zum anderen ausreichend Naherholungsraum garantiert werden muss.“

Hintergrund

Bannwald ist der höchste Schutzstatus nach dem hessischen Waldgesetz, der für ein Waldgebiet vergeben werden kann. Im Rahmen der Erweiterung des Frankfurter Flughafens in den umgebenden Bannwald hinein wurde jedoch höchstrichterlich geklärt, dass der hohe Schutzstatus dem Wald keine Erhaltungsgarantie bietet: Mehrere Hundert Hektar Bannwald wurden rund um den Flughafen gefällt. Auch am Langener Waldsee wurde für über 60 Hektar Bannwald der Schutzstatus aufgehoben, um der Firma Sehring den Abbau von Bodenschätzen zu ermöglichen. Im Kreis Bergstraße wurde für die Erweiterung einer Autobahn-Rastanlage bei Lorsch etwa ein Hektar Bannwald gerodet.

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