Der Feldhase
"Nach dem Bundesjagdgesetz fällt der Feldhase unter die jagdbaren Arten. [...] Es ist aus Sicht des Naturschutzes aber völlig unverständlich, wenn Rote-Liste-Arten ins Jagdrecht aufgenommen werden bzw. dort verbleiben und sogar eine Jagdzeit erhalten." (Der Feldhase, NABU NRW, 2020).
Im Kreis Bergstraße wurden im Jagdjahr 2019/2020 insgesamt 76 Hasen zur Strecke gebracht (Vorjahr: 135).
Tierschutz und Artenschutz
Abgesehen vom Schutz des individuellen Tiers (Tierschutz) ist Folgendes zum Artenschutz zu bemerken:
"Der Feldhase (Lepus europaeus) [...] gilt laut der Roten Liste Hessens als „gefährdet”. Er ist in weiten Teilen seines Verbreitungsgebiets merklich zurückgegangen und kämpft mit dem Verlust seiner Lebensräume durch die intensive Landwirtschaft und fortschreitende Flächenversiegelung." (Pressemitteilung BUND Hessen, 2018)
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