BUND sieht sich durch Gerichtsentscheid bestätigt - Windenergieanlagen auf dem Stillfüssel verstoßen nicht gegen geltendes Recht
03. Dezember 2018 | Energiewende
Energiewende: Windräder statt Großkraftwerke (Audacia / pixelio.de)
Das Eilurteil des VGH Kassel zum Windpark Stillfüssel bestätigt die Haltung des BUND Bergstraße: Der VGH sieht keine Verstöße gegen Artenschutz, Immissionsschutz und Wasserrecht sowie keine Probleme mit dem Geo-Naturpark oder Landschaftsschutzgebieten.