Kreisgruppe Bergstraße

Windpark "Kahlberg" liegt im geplanten Windkraftvorranggebiet

11. Februar 2015 | Energiewende

Der BUND-Kreisverband Bergstraße begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse der Gemeindevertretungen von Fürth und Grasellenbach zur Konzessionsvergabe für die Errichtung eines Windparks im Gebiet "Kahlberg". Damit leisten die Gemeinden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, die den Ausstieg aus der Nutzung nuklearer und fossiler Energieträger zum Ziel hat.

Besonders begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass jenseits aller Kirchturmpolitik über die Gemeindegrenzen hinweg geplant worden ist und bei der Planung stets Transparenz gegenüber der betroffenen Bevölkerung herrschte. Das hat dazu geführt, dass im Gegensatz zu anderen Standorten im Odenwald den geplanten Windkraftanlagen eine große Akzeptanz seitens der Bürger von Fürth und Grasellenbach entgegengebracht wird. Begünstigt wird die Akzeptanz nicht zuletzt dadurch, dass bei der Auswahl der Anbieter darauf geachtet wurde, den Kommunen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der wirtschaftlichen Nutzung der Anlagen zu gewährleisten.

Windenergie - kostengünstig und effizient

Windenergie ist für die Energiewende unabdingbar, da sie von allen regenerativen Energieträgern die kostengünstigste und effizienteste Lösung darstellt und gleichzeitig den geringsten Flächenverbrauch mit sich bringt. Eine moderne Windenergieanlage benötigt dauerhaft eine Fläche von nur 300 m2 für den Betonsockel. Unter den Rotoren ist Forst- und Landwirtschaft weiterhin möglich. Um die gleiche Strommenge durch Fotovoltaik zu erzeugen, bedarf es einer Fläche von etwa 5 ha, die bei Installation auf der Freifläche keine Forst- und nur in sehr eingeschränktem Umfang Landwirtschaft zulässt. Bei der Stromerzeugung aus Biomasse beträgt die Fläche sogar 150 bis 200 ha.

Die mit Windenergieanlagen verbundenen Probleme liegen vor allem in den Bereichen Immissionsschutz sowie Arten- und Landschaftsschutz. Deshalb sollen im Rahmen der Regionalplanung in Hessen in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche Windkraftvorranggebiete ausgewiesen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 98 % der Landesfläche frei von Windrädern bleiben. In den Vorranggebieten muss eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Metern pro Sekunde herrschen, damit die Windkraftnutzung effizient betrieben und so die Anzahl der Anlagen insgesamt so niedrig wie möglich gehalten werden kann. Zudem müssen die Vorranggebiete einen Abstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen einhalten. Dem Artenschutz muss Genüge getan werden, indem durch wissenschaftliche Gutachten sichergestellt wird, dass besonders geschützte Arten in den Vorranggebieten entweder nicht vorhanden sind oder durch entsprechende Stilllegungszeiten für die Anlagen beispielsweise während des Vogelzugs nicht beeinträchtigt werden.

Keine gravierenden Probleme mit dem Artenschutz

Im Bereich "Kahlberg" weisen die bereits vorliegenden Gutachten nach, dass es mit dem Artenschutz keine gravierenden Probleme geben wird, weshalb die Fläche im Regionalplan Südhessen als Windkraftvorranggebiet vorgesehen ist. Der BUND erwartet von der Hessischen Landesregierung, dass sie die Ausweisung von Windkraftvorrangflächen in den Regionalplänen zügig vorantreibt, um einerseits endlich Rechtssicherheit für Windkraft-Investoren zu schaffen und um andererseits die Flächen außerhalb von Windkraftvorranggebieten von Windkraft freihalten zu können. Denn noch liegt sowohl bei der installierten Leistung von Windenergieanlagen als auch bei der 2014 neu installierten Leistung von Windenergie Hessen im Bundesvergleich erst an zehnter Stelle. Wenn die Landesregierung ihr Ziel erreichen will, innerhalb der Legislaturperiode den Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich zu verdoppeln, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich.

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