Kreisgruppe Bergstraße

WEA Hüttenfeld: Gegen Todesfalle für Vögel und Fledermäuse auf Hüttenfelder Deponie

21. Januar 2015 | Energiewende

Der BUND-Kreisverband Bergstraße beabsichtigt, die vom Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) geplante Windkraftanlage auf der Hüttenfelder Deponie durch seine Klage gegen die Deponieänderung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt zu verhindern. Der BUND rügt, dass die Genehmigung der Anlage durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte, obwohl mit erheblichen negativen Auswirkungen im Bereich des Deponiekörpers auf das Grundwasser und die Umgebung durch freigesetzte Schadstoffe zu rechnen ist und bedrohte Fledermaus- und Vogelarten in ihrem Bestand gefährdet werden.

Der BUND kritisiert in diesem Zusammenhang erneut Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, die trotz der vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der Probleme mit dem Artenschutz die Genehmigung für ein Windrad auf der Deponie erteilt hat. "Wer kann schon verstehen, dass das Regierungspräsidium den Standort Hüttenfeld 2013 zur Tabufläche für Windräder erklärt und jetzt den Bau eines Windrads erlaubt?" fragt BUND-Vorsitzender Guido Carl. Auch juristisch kann der BUND nicht nachvollziehen, wieso das Regierungspräsidium seine eigene artenschutzrechtliche Bewertung von Konflikten mit Brutvögeln, Fledermäusen und Vogelzug bei der Genehmigung ignoriert hat.

Windrad nur aus Prestigegründen

Dem ZAKB legt der BUND zur Last, dass er diese widersinnige Planung nur aus Prestigegründen vorantreibt. Nicht nur droht das Windrad auf der Altdeponie für eine Reihe äußerst bedrohter Vogel- und Fledermausarten zur Todesfalle zu werden, es würde zudem aufgrund fehlender Windhöffigkeit und der in den Genehmigungsauflagen festgelegten, umfangreichen Abschaltzeiten nur geringe Mengen an CO2-armem Windstrom ins Netz einspeisen. Auch dem Eigenwerbungsprojekt "Energiepark" des ZAKB würde der Rotor nach Auffassung des BUND lediglich Bärendienste leisten. Denn der Absicht, mit einem Windrad einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und damit Pluspunkte in der öffentlichen Meinung sammeln zu wollen, stehen die massiven negativen Folgen für den Artenschutz am Standort Hüttenfelder Deponie entgegen. Der Umweltverband bezweifelt daher auch das behauptete öffentliche Interesse an der Deponieänderung und dem Bau des Windrads. Wenn der ZAKB unbedingt in Windkraft investieren und einen wirklichen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchte, sollte er einen weniger problematischen Standort mit ausreichender Windhöffigkeit dafür aussuchen.

CDU und FDP haben Standort erst ermöglicht

Auch die Politik hat ihren Anteil an der absurden Genehmigung. "Im Kreis Bergstraße findet man kaum eine ungeeignetere Stelle für ein Windrad," bestätigt Herwig Winter, Vorstandssprecher des BUND Hessen. Dass die Genehmigung eines so kritischen Standorts überhaupt möglich ist, versteht der BUND als Spätfolge der politischen Verhinderungskampagne, die CDU und FDP vor Jahren gegen die Windkraft geführt hatten. Weil damals die Politiker alle Vorrangflächen aus dem Entwurf des Regionalplans entfernt hatten, gibt es bis heute auch keine Tabuflächen, so dass jeder Investor Windräder an beliebiger Stelle beantragen kann. "Die Politik hat damals grundlos ihr einziges Steuerungselement aus der Hand gegeben", erklärt Herwig Winter. Damit haben CDU und FDP wider besseres Wissen möglich gemacht, was sie doch eigentlich verhindern wollten.

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