Kreisgruppe Bergstraße

Unglaublich: In der Brutzeit große Feldhecke gerodet – BUND fordert Ersatzpflanzung

10. Juni 2020 | Lebensräume, Naturschutz

In Kirschhausen wurde während der Brut- und Setzzeit eine große Hecke gefräst. Damit haben etliche der in diesem Biotopkomplex so gut wie immer vorkommenden, streng geschützten Singvögel ihre Nester verloren.

In Coronazeiten macht man sich auf manches Ungewöhnliche gefasst. Ganz unfassbar aber muss es erscheinen, wenn jemand die Dreistigkeit besitzt, relativ nah an einem Wanderweg und direkt neben dem Friedhof von Kirschhausen ungeniert ein großes Gebüsch völlig verschwinden zu lassen. Wo doch so gut wie jeder davon gehört hat, dass schon das starke Beschneiden in der Brut- und Setzzeit naturschutzrechtlich streng verboten ist. Zum Glück regten sich einige Leute darüber auf und verständigten den betroffenen Grundstücksnachbarn, der woanders lebt.

Vermutlich wurden Nester von streng geschützten Singvögeln zerstört

Der war von dem Anblick eines riesigen Lochs im dortigen Biotop entsetzt und machte eine Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Denn es geschah nicht nur das fachgerechte Aufdenstocksetzen einer Hecke zur Unzeit. Der ganze Boden wurde tief gefräst, offenbar mit einem schweren Kultivator, damit auf Dauer nichts mehr austreibt. Quasi das Kernstück eines bis dahin ökologisch optimal, d.h. sehr vielfältig strukturierten Landschaftsbereiches wurde vernichtet. Zugleich verschwanden mit Sicherheit zahlreiche Nester mit Eiern oder Jungvögeln. Davon geht jedenfalls Hans-Jörg Langen aus, Vorstandsmitglied des BUND-Kreisverbandes und Ortsbeauftragter für Heppenheim, der ebenfalls informiert wurde. Nach seiner Erfahrung muss davon ausgegangen werden, dass in dieser Hecke etliche der in diesem Biotopkomplex so gut wie immer vorkommenden, streng geschützten Singvögel ihre Nester verloren haben. Dazu zählen z.B. Goldammern, Hänflinge, Amseln, Meisen, Grasmücken, Heckenbraunellen, Zaunkönige usw. Der betroffene Grundstücksnachbar habe sich jahrelang an ihrem Anblick und Gesang erfreut. Seine Streuobstwiese pflegt er übrigens für den Naturschutz optimal mit nur einer späten Mahd im Jahr, wodurch sie auch reicher an weniger häufigen Kräutern, also auch an Blüten ist.

Alle gerodeten Sträucher müssen ersetzt werden

Langen geht davon aus, dass die UNB in diesem sehr krassen Fall eines gravierenden Vergehens mit großem Umfang pflichtgemäß die naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen verbindlich anordnet und dauerhaft durchsetzt. Es darf nicht abgewartet werden, dass sich aus den zahllosen Wurzelresten des in der Anfangsphase immer dominierenden Schwarzdorns nur eine reine Schwarzdornhecke entwickelt. Eine unumgängliche Ersatzpflanzung muss vor allem ein dieser Entwicklung vorbeugendes Einbringen der hier mitgerodeten anderen Straucharten vorsehen. Und dies in einer Größe und mit der Pflege, die den nötigen Vorsprung vor der Wurzelbrut des Schwarzdorns gewährleistet. Der BUND wird auch an dieser Stelle beobachten, ob es ordnungsgemäß zu den Maßnahmen kommt, die die Wunden der Natur wieder heilen lassen. In diesem besonders dreisten Fall würde er auch die gesetzlich dafür vorgesehenen Bußgeld- oder Strafmaßnahmen für angemessen halten.

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