Kreisgruppe Bergstraße

Runder Tisch Waldsanierung: Der Jägersburger-Gernsheimer Wald stirbt

12. März 2020

5 Jahre sind seit der einstimmigen Empfehlung des Runden Tisches Grundwassersanierung zur Waldrettung des Gernsheimer-Jägersburger Waldes vergangen. Passiert ist bisher nichts.

Heute vor 5 Jahren wurde die einstimmige Empfehlung des Runden Tisches Grundwassersanierung zur Waldrettung übergeben.

Der BUND fordert: Umweltministerin Hinz muss endlich die Rechtspflichten erfüllen!

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) schlägt Alarm! Eines der ökologisch bedeutsamsten Waldgebiete in Südhessen, der Jägersburger-Gernsheimer Wald, stirbt! Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Vor fünf Jahren endete der Runde Tisch Grundwassersanierung hessisches Ried mit der einstimmigen Empfehlung, den Grundwasserstand unter dem Wald zumindest auf einer Teilfläche soweit anzuheben, dass die Baumwurzeln wieder ins Grundwasser reichen. Doch bis heute hat die praktische Umsetzung der Empfehlung nicht begonnen.“ Weder das einstimmige Votum des Runden Tisches zur Grundwassersanierung im Hessischen Ried noch die Absicherung der Waldrettung im aktuellen schwarz-grünen Koalitionsvertrag haben dem Wald bisher geholfen.

Besonders pikant: Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im August 2019 die Rechtsauffassung des BUND bestätigt, dass das Land verpflichtet sei, den Grundwasserstand soweit anzuheben, dass die europarechtlich geschützten Stieleichen-Hainbuchen- und Buchenwaldflächen in einen günstigen Erhaltungszustand zurückkehren können. Doch auch dieser deutliche Rüffel des Gerichts bleibt bis heute ohne Wirkung, und das Land bestreitet weiterhin seine Rechtspflicht zur Rettung der geschützten Waldbestände und Arten. Dabei ist die Rechtslage unstrittig, denn der Jägersburger-Gernsheimer Wald ist nach den beiden europäischen Naturschutzrichtlinien als Vogelschutz- und als so genanntes FFH-Gebiet ausgewiesen. Für solche Gebiete ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände für geschädigte Lebensräume ausdrücklich vorgeschrieben (vgl. Artikel 2 der EU-Richtlinie „zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten“, der so genannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Diese Wiederherstellungspflicht ist ein Kernstück der Richtlinie, sodass die Haltung von Umweltministerin Hinz in dieser Frage für den BUND nicht nachvollziehbar ist. Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND fordert deshalb ohne Wenn und Aber: „Umweltministerin Hinz muss endlich dafür sorgen, dass das Land diese Rechtspflichten erfüllt.“

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