Vertreter des NABU Bensheim/Zwingenberg, des BUND Bensheim/Zwingenberg, und des Vogelschutzvereins Lorsch haben sich am Dienstag (18.08.2026) mit Vertretern der Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim (MEGB), der Entwicklungsgesellschaft Lorsch (EGL) sowie der beteiligten Kommunen zu einem intensiven Austausch über das geplante interkommunale Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch getroffen. Die Einladung war von MEGB und EGL ausgegangen. Ziel war es, die Sichtweise der Umweltverbände aufzunehmen, offene Fragen zu erörtern und die unterschiedlichen Interessen ausführlich gegenüberzustellen. Das Gespräch verlief nach Einschätzung der Beteiligten sachlich, konstruktiv und von gegenseitigem Respekt geprägt.
Ökologische Zusammenhänge berücksichtigen
Inhaltlich machten die Naturschutzverbände deutlich, dass ein vorgesehenes Artenschutzgutachten aus ihrer Sicht zwar ein wichtiger Baustein sein kann, für die Bewertung eines möglichen Eingriffs in diesem Gebiet allein jedoch nicht ausreicht. Ein solches Gutachten richtet den Blick in erster Linie auf das Vorkommen und die mögliche Betroffenheit einzelner Arten. Die Verbände fordern deshalb eine umfassende Umweltprüfung, die den gesamten Lebensraum und die ökologischen Zusammenhänge in den Blick nimmt. Denn Arten existieren nicht isoliert: Sie sind Teil eines komplexen Gefüges aus Lebensräumen, Nahrungsbeziehungen, Boden, Wasserhaushalt und klimatischen Bedingungen. Das Vorkommen oder Fehlen bestimmter Arten kann dabei zugleich ein Hinweis auf den Zustand des gesamten Ökosystems sein.
Gerade deshalb müsse auch die Biodiversität als Ganzes berücksichtigt werden. Biologische Vielfalt bedeutet nicht lediglich, wie viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf einer Fläche nachgewiesen werden können. Sie umfasst ebenso die Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume und die Wechselwirkungen zwischen den dort vorkommenden Arten. Gehen Lebensräume oder ihre Verbindung untereinander verloren, kann dies Auswirkungen auf das gesamte ökologische Gefüge haben – selbst dann, wenn sich die Betrachtung einzelner geschützter Arten zunächst auf bestimmte Vorkommen beschränkt. Eine umfassende Prüfung müsse daher neben dem Artenschutz auch Boden, Wasserhaushalt, Grundwasserneubildung, Hochwasservorsorge, Lokalklima, Biotopverbund und die biologische Vielfalt des Gebietes berücksichtigen.
Bereits vorhandene Flächen nutzen
Ausführlich diskutiert wurde auch das Argument des Gewerbeflächenbedarfs. Von kommunaler Seite wurde insbesondere auf die hohe Nachfrage ortsansässiger Unternehmen nach Erweiterungsmöglichkeiten und den starken wirtschaftlichen Entwicklungsdruck in der Lage zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar hingewiesen. Die Naturschutzverbände erkennen an, dass Kommunen Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe benötigen. Aus ihrer Sicht rechtfertigt dieser Bedarf jedoch nicht die Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs für Stubenwald III. Statt weitere bislang unbebaute und ökologisch bedeutsame Freiflächen zu versiegeln, müsse die Gewerbeflächenentwicklung konsequent auf bereits vorhandene Potenziale gelenkt werden – etwa auf Gewerbebrachen, Leerstände, Baulücken, untergenutzte Grundstücke und andere geeignete Entwicklungsflächen.
Wasserhaushalt und Klima schützen
Besondere Bedeutung messen die Verbände zudem dem Wasserhaushalt und der Klimaanpassung bei. Unversiegelte Flächen können Niederschläge aufnehmen, Wasser zurückhalten und zur Grundwasserneubildung beitragen. Gleichzeitig wirken offene Landschaftsräume der Aufheizung entgegen. Vor diesem Hintergrund sei bemerkenswert, dass der Hochwasserschutz in den aktuellen regionalplanerischen Überlegungen für diesen Raum ein nochmals höheres Gewicht erhält. Aus Sicht der Verbände sollte dies nicht als planerisches Hindernis betrachtet werden, das für ein Gewerbegebiet überwunden werden müsse, sondern als Hinweis darauf, welche Funktionen dieser Freiraum künftig verstärkt übernehmen soll. Der Regionale Grünzug selbst dient nach dem geltenden Regionalplan ausdrücklich unter anderem der Sicherung von Wasserhaushalt, klimatischen Funktionen und zusammenhängenden Freiräumen.
Unterschiedlich stellt sich aus Sicht der Verbände derzeit die politische Situation in beiden Städten dar. Während Bensheim bereits politische Beschlüsse zur weiteren Verfolgung des interkommunalen Gewerbegebiets gefasst hat, soll in Lorsch zunächst die laufende fachliche Untersuchung abgewartet werden. Die Umweltverbände haben nach dem Gespräch den Eindruck, dass in Lorsch weiterhin Argumente für und gegen das Vorhaben gehört und gegeneinander abgewogen werden. Ausdrücklich begrüßt wurde daher das Angebot, auch im weiteren Verfahren miteinander im Gespräch zu bleiben.
Regionalen Grünzug erhalten
Unverändert bleibt die grundsätzliche Position der Naturschutzverbände: Der Regionale Grünzug zwischen Bensheim und Lorsch sollte erhalten, ökologisch weiterentwickelt und nicht für ein zusätzliches Gewerbegebiet geöffnet werden. Die von NABU Bensheim/Zwingenberg und BUND Bensheim/Zwingenberg initiierte Petition fordert deshalb weiterhin, auf eine Zielabweichung vom geltenden Regionalplan zu verzichten. Kurz vor Ablauf haben bereits knapp 2.900 Menschen die Petition unterzeichnet.
Getragen wird das Engagement vor Ort von NABU Bensheim/Zwingenberg, BUND Bensheim/Zwingenberg und dem Vogelschutzverein Lorsch. Unterstützung erhalten die örtlichen Verbände zudem durch den NABU-Kreisverband Bergstraße und den BUND-Kreisverband Bergstraße sowie durch weitere Naturschutzorganisationen wie die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) und das Bündnis für nachhaltige Entwicklung Hessen (BVNH).