Kreisgruppe Bergstraße

Naturschutzbeirat lehnt Interkommunales Gewerbegebiet Weschnitztal ab - Verstoß gegen Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2010

10. September 2016 | Flächenschutz, Naturschutz

Der Naturschutzbeirat Bergstraße lehnt die Planung eines Interkommunalen Gewerbegebiets Weschnitztal ab, weil die Planung sowohl den Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2010 als auch dem geltenden Natur- und Artenschutzrecht zuwiderläuft.

Der Naturschutzbeirat des Kreises Bergstraße lehnt die Planung eines Interkommunalen Gewerbegebiets Weschnitztal ab. In der jüngsten Sitzung des Gremiums, das mit Naturschutzfachleuten unter anderem der in Hessen anerkannten Naturschutzverbände besetzt ist, wurde die einstimmige Ablehnung damit begründet, dass die Planung sowohl den Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2010 als auch dem geltenden Natur- und Artenschutzrecht zuwiderläuft. 

Im Regionalplan Südhessen 2010 ist im Bereich des geplanten Gewerbegebiets ein Vorranggebiet Regionaler Grünzug und ein Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt. Beide Festlegungen lassen die Planung von Gewerbeansiedlungen nicht zu, was nach Auffassung des Naturschutzbeirats die Planung eines Interkommunalen Gewerbegebiets auf dieser Fläche hinfällig werden lässt.
Es kommt hinzu, dass das derzeit kleinparzellig bewirtschaftete Gebiet einer Reihe von bedrohten Arten Lebensraum bietet, der bei einer Zerstörung nicht ausgleichbar wäre. So hat beispielsweise der Rotmilan ebenso wie der Graureiher hier ein wichtiges Nahrungshabitat, aber auch mit einer Reihe typischer Arten im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Gebieten kann gerechnet werden. Eigentlich hätte nach Auffassung des Naturschutzbeirats das Arteninventar genau untersucht werden müssen, ehe man eine derart gravierende Planung auf den Weg bringt.

Fachleute aus der Landwirtschaft im Naturschutzbeirat weisen darauf hin, dass das Planungsgebiet auf einer Fläche liegt, die Ackerböden bester Bonitäten aufweist. Es handelt sich mithin um die besten Böden im Weschnitztal. Ausgerechnet hier ein Gewerbegebiet ausweisen zu wollen widerspricht dem Nachhaltigkeitsprinzip, dem sich mittlerweile sowohl der Bund als auch das Land Hessen und die meisten Kommunen verpflichtet haben. Der Eingriff würde zur Vernichtung der wichtigsten Lebensgrundlage für die Menschen in der Region und darüber hinaus führen, für die auf der Fläche bislang Lebensmittel erzeugt werden.

Der Naturschutzbeirat kritisiert insbesondere auch, dass dem Bodenschutz offenbar keinerlei Bedeutung beigemessen wird. Boden ist eine bedrohte Ressource, die nur in sehr geringem Umfang nachgebildet wird. Er speichert in großen Mengen Kohlendioxid und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Unversiegelte Böden sind unter anderem auch unverzichtbar für die Grundwasserneubildung. Völlig übersehen wird offenbar bislang, dass sich die geplante großflächige Versiegelung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem für die Gemeinde Mörlenbach bedeutenden Trinkwasserschutzgebiet befindet.
Der Naturschutzbeirat erwartet von den Entscheidungsträgern der Kommunen ebenso wie des Kreises Bergstraße und des Regierungspräsidiums Darmstadt, dass sie die Planung des Interkommunalen Gewerbegebiets Weschnitztal nicht weiterverfolgen.

 

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