Kreisgruppe Bergstraße

Lindenfels plant Vernichtung einer Streuobstwiese

22. August 2019

Der BUND Bergstraße kritisiert das rücksichtslose und unqualifizierte Vorgehen des Planungsbüros beim Bebauungsplan "Die Bain". Es wird völlig ignoriert, dass die Streuobstwiese einen besonderen Schutz im Naturschutzrecht genießt.

Das Streuobstgebiet im Bereich des Lindenfelser Bebauungsplans "Die Bain" soll größtenteils vernichtet werden, um Wohnhäuser zu bauen.  (BUND)

Der BUND-Kreisverband Bergstraße lehnt in seiner Stellungnahme den Bebauungsplan der Stadt Lindenfels „Die Bain - 2. Abschnitt“ kategorisch ab. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Was uns überrascht, ist die völlig rücksichtslose und über weite Strecken ausgesprochen unqualifizierte Argumentation im Begründungstext für das Bauvorhaben.“

Planungsbüro ignoriert Naturschutzrecht

Ein Großteil der Planungsfläche ist mit Streuobst bestanden, das nach dem Naturschutzrecht einen besonderen Schutz genießt. Zudem weist der Regionalplan Südhessen 2010 genau an dieser Stelle ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft aus. Vorranggebiet für Natur und Landschaft bedeutet, dass jegliche anderweitige Planungsabsichten einer Kommune hinter dem Naturschutz zurückzustehen haben. Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro meint dagegen, der Regionalplan wäre unzutreffend, weil gar nichts Schützenswertes auf der Fläche vorhanden sei. Herwig Winter: „Diese Aussage ist eine bodenlos unverschämte Anmaßung. Noch bestimmt die Regionalversammlung und nicht ein beliebiges Planungsbüro nach eigenem Gutdünken darüber, welche Ausweisung im Regionalplan rechtsgültig und damit zutreffend ist.“

Das Planungsbüro vertritt ferner die Auffassung, dass das vorhandene Streuobst gar kein gesetzlich geschütztes Biotop sei, weil die Bäume in Reihe stünden, sehr alt und teilweise abgängig wären. Eine Begehung von BUND-Vertretern vor Ort dagegen konnte feststellen, dass alle Bäume vital sind, aber unbedingt einer Pflege bedürfen. Herwig Winter: „Ob es sich um einen gesetzlich geschützten Streuobstbestand handelt, hat weder etwas mit der Anordnung der Bäume noch mit deren Alter zu tun.“

Streuobst im Außenbereich ist ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die Pflicht der Stadt Lindenfels besteht nach Auffassung des BUND darin, den Vorgaben des Regionalplans gerecht zu werden, indem sie dafür Sorge trägt, dass der Streuobstbestand, der innerhalb eines Vorranggebietes für Natur und Landschaft liegt, erhalten, gepflegt und durch Nachpflanzen abgängiger Bäume wiederhergestellt wird. Es besteht dagegen kein Recht, das vorhandene Streuobstgebiet durch Bebauung auch nur teilweise zu vernichten.

Eklatante Widersprüche beim Biotopschutz

Einen kompletten Widerspruch in sich stellen nach Ansicht des BUND die Aussagen des Planungsbüros zum Artenschutz dar. Obwohl das Vorhandensein von Habitatpotenzialen für Vögel und Fledermäuse festgestellt wird, wird gleichzeitig die Behauptung aufgestellt, dass auf der Planungsfläche keine nach dem Artenschutzrecht besonders geschützten Arten zu erwarten sind. Auf eine Erfassung der Arten wird deshalb verzichtet. Herwig Winter: „Eine derart unqualifizierte Aussage ist uns in Jahrzehnten unserer Tätigkeit des Verfassens von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen bislang noch nicht untergekommen.“

Von der Stadt Lindenfels jedenfalls erwartet der BUND, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag im Zusammenhang mit dem im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen Vorranggebiet für Natur und Landschaft gerecht wird, die Aufstellung des Bebauungsplans „Die Bain - 2. Abschnitt“ nicht weiterverfolgt und dafür Sorge trägt, dass die vorhandene Streuobstfläche erhalten, gepflegt und ausgeweitet wird.

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