Keine Stromproduktion zu Lasten des Artenschutzes - BUND gegen Freiflächen-Photovoltaikanlage an der A659 bei Viernheim

19. Januar 2023 | Energiewende, Ernährung, Landwirtschaft, Lebensräume

Der BUND-Kreisverband Bergstraße kritisiert eine geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Viernheim. Auf dem vorgesehenen Gelände leben selten gewordene Tiere wie Feldhamster und Feldlerche.

Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Heppenheim Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich von Heppenheim  (Herwig Winter)

Auf einer Fläche von 10 Hektar an der A659, direkt gegenüber dem Rhein-Neckar-Zentrum, planen die Stadtwerke Viernheim eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Von dem BUND wird dieses Vorhaben entschieden abgelehnt! Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Es ist uns unbegreiflich, dass man auf einer der letzten Flächen in Hessen, auf denen noch Feldhamster vorkommen, mit einer solchen Planung aufwartet.“ Dem BUND ist bekannt, dass auch die selten gewordene Feldlerche auf diesem mit Getreide bewirtschafteten Ackergelände vorkommt. Im nahegelegenen Rhein-Neckar-Zentrum und im angrenzenden Gewerbegebiet bieten sich nach Auffassung des BUND dagegen zahlreiche gut geeignete Dachflächen für die Installation von Photovoltaik an.

Bei der für die Freiflächen-Photovoltaikanlage geplanten Fläche handelt es sich außerdem um ein Vorranggebiet für Landwirtschaft mit besten Böden. Carl: „Wir können es uns nur deshalb leisten, unsere Ackerflächen mit Photovoltaik zu bestücken, weil wir unsere Futter- und Nahrungsmittel aus Ländern importieren, in denen Menschen Hunger leiden.“ Die EU nutzt derzeit bereits außerhalb Europas rund 640 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Das ist viermal so viel wie die Ackerflächen aller EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Nach Auffassung des BUND hat dieser Landraub in Ländern Südamerikas, Asiens und Afrikas keine Zukunft. Vielmehr muss jede Region in der Lage sein, die Nahrungsmittel für die Menschen, die in ihr leben, weitgehend selbst zu erzeugen. Carl: „Diese Photovoltaikanlage steht im Widerspruch zum Artenschutz, sie gehört daher nicht auf den Acker, sondern auf Dachflächen oder andere, bereits versiegelte Flächen“.

V.i.S.d.P.: Guido Carl, BUND Kreisvorstandssprecher

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