Kreisgruppe Bergstraße

Forderung an die Regionalversammlung: Mehr Windräder im Kreis Bergstraße

28. Juni 2021 | Energiewende

Die Regionalversammlung muss Verantwortung für die Zukunft übernehmen: BUND Bergstraße spricht sich für Windkraft-Vorrangflächen bei Wald-Michelbach und Lindenfels aus

Energiewende: Windräder statt Großkraftwerke Energiewende: Windräder statt Großkraftwerke  (Audacia / pixelio.de)

Der Kreisverband Bergstraße des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland fordert die Regionalversammlung Südhessen dringlich auf, in der Sitzung am 3.7.2021 alle "Weißflächen" im Landkreis Bergstraße zu Windkraft-Vorrangflächen zu erklären. Der Umweltverband fordert insbesondere die Ausweisung der Fläche 2-24 (Flockenbusch) bei Wald-Michelbach und der Fläche 2-292 (Stotz) bei Lindenfels als Vorrangflächen. „Bisher wird in Südhessen das für den Klimaschutz in Hessen notwendige Ziel von 2% Vorrangflächen weit verfehlt“, weist Guido Carl, Vorstandssprecher des BUND Bergstraße auf bestehende Planungsdefizite des Regionalplans Südhessen hin. „Es gibt gute Gründe für die Vorrangfläche Flockenbusch: Betreiber sind bauwillig, das Konfliktpotential im Artenschutz ist gering und die Klimaschutzvorsorge ist dringlicher denn je.“ Die gleichen Argumente gelten laut BUND auch für den Stotz als Windkraft-Standort.

Die am Stotz als Grund zur Ablehnung angeführte Gefährdung von Rotmilan und Schwarzstorch sind aus Sicht des BUND zumindest fragwürdig. Vorstandssprecher Herwig Winter meint dazu: "Wir hegen erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit von Raumnutzungsanalysen, die den Rotmilan und den Schwarzstorch als Hindernis für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Stotz sehen."

Flockenbusch sogar besser geeignet als Windpark Stillfüssel

Der Umweltverband hat auch im Blick, dass die Gemeinde Wald-Michelbach weitere Vorrangflächen für Windkraftanlagen ablehnt, und die Akzeptanz der betroffenen BürgerInnen für die Energiewende von wesentlicher Bedeutung sind. So kann der BUND die Kritik aus Schönmattenwag nachvollziehen, dass zum Windpark Stillfüssel die Vorrangflächen Lannertskopf und Flockenbusch hinzukommen sollen, bittet aber auch um Anerkennung der Tatsache, dass die Vorrangfläche am Stillfüssel gerade aus diesem Grund bereits verkleinert wurde. Die theoretisch möglichen Auswirkungen auf Menschen wie Schattenschlag und Lärm sind ebenfalls nicht zu befürchten, da Abstände zu Wohnsiedlungen über 1.000 Meter betragen. Doch Carl richtet sich vor allem an die Entscheidungsträger auf Regionalebene: "Die Regionalversammlung trägt bei Windparks eine größere Veranwortung als die Umsetzung kommunaler Interessen: Das bundesdeutsche Stromnetz braucht deutlich mehr erneuerbaren Strom, um enkeltauglich zu werden."

Die grundsätzliche naturschutzfachliche Eignung des Flockenbuschs  bewertet der BUND sogar günstiger als bei dem bereits in Betrieb befindlichen Windpark am Stillfüssel. „Sowohl für Vögel wie Rotmilan und Schwarzstorch als auch für Fledermäuse ist der Standort Flockenbusch besser geeignet, für Konflikte gibt es derzeit keinerlei konkrete Hinweise“, so Herwig Winter, Vorstandssprecher des BUND Bergstraße.

Aufgabe von Kreis und Regionalversammlung: Vorsorge treffen für die Zeit nach 2030

Im  Kreis Bergstraße wird derzeit ein Klimaschutzkonzept erarbeitet. Das macht deutlich, dass die Verantwortung auf dieser Ebene zumindest grundsätzlich angenommen wird. Aus den Beratungen, an denen der BUND beteiligt ist, geht hervor, dass der Kreis Bergstraße bei der Erzeugung von Ökostrom noch ganz am Anfang seiner Möglichkeiten steht und deutlich an Tempo zulegen muss. Windenergie hat dabei den Vorteil, auf sehr kleiner Fläche ein sehr großes Potential an Stromerzeugung zu erschließen. Im Vergleich dazu ist für PV  die hundertfache und für Biomasse sogar die fünfhundertfache Fläche erforderlich.

Abschließend verweist der BUND auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Politik mit klaren Worten aufgegeben hat, für die Zeit nach 2030 rechtzeitig Vorsorge beim Klimaschutz zu treffen. Die Bundesregierung hat daher ihr Klimaschutzgesetz deutlich verschärft und damit auch die Anforderungen an die Klimaschutz-Ziele der Landes- und Regionalplanung entsprechend angehoben. Die Regionalversammlung muss ihre nun größere Verantwortung für Klimavorsorge umsetzen, indem sie alle Erzeugungsformen von Erneuerbaren Energien nutzbar macht. Die Zielsetzung muss heißen, mehr Flächen für Windenergie auszuweisen und nicht weniger, und das gilt eben auch für die windhöffigen Kuppen des Odenwalds.

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