Die Naturschutzverbände BUND Bensheim/Zwingenberg, NABU Bensheim/Zwingenberg und Tongrubenverein begrüßen den Ausbau der Raddirektverbindung von Darmstadt nach Heidelberg. Je mehr Menschen das Fahrrad anstatt des Autos nutzen, umso besser ist es für unsere Umwelt. Einen Verlauf des Radweges außerhalb des Naturschutzgebietes „Tongruben“ würden die Verbände angesichts des zusätzlichen Verkehrs auf der Trasse bevorzugen. Dies würde die nachfolgend aufgeführten Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz vermeiden.
Lichtverschmutzung und Salzstreuung vermeiden
Die Planer der Raddirektverbindung befinden sich zur Zeit im Austausch mit den Naturschutzbehörden. Das bedeutet, dass noch keine Entscheidung über mögliche zusätzliche Eingriffe zum bestehenden Weg gefallen ist. Die Bedenken der Naturschützer beziehen sich hauptsächlich auf die Punkte Lichtverschmutzung und die mögliche Notwendigkeit, die Strecke im Winter eisfrei zu halten. Von einer Salzstreuung muss unbedingt abgesehen werden. Ersatzmittel sollten auf ihre Umweltverträglichkeit getestet sein.
Das Naturschutzgebiet „Tongrubengelände von Bensheim und Heppenheim“ ist nicht nur nach Landesrecht geschützt, sondern zugleich Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es ist als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) ausgewiesen und liegt innerhalb der Vogelschutzgebietskulisse „Hessische Altneckarschlingen“.
Der betroffene Trassenabschnitt der geplanten Raddirektverbindung im Naturschutzgebiet ist derzeit nicht beleuchtet. Dieser Zustand stellt keinen zufälligen Mangel dar, sondern ist Teil der ökologischen Qualität des Gebiets. Dunkelheit ist im Naturschutz kein Defizit, sondern eine wesentliche Standort- und Lebensraumbedingung. Gerade in Schutzgebieten mit Feuchtflächen, Gewässern und strukturreichen Übergangsbereichen ist die nächtliche Ungestörtheit ein zentraler Bestandteil der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Künstliches Licht gehört zu den gravierendsten Störfaktoren für nachtaktive Tierarten. Insekten werden von Licht angezogen, verlieren ihre Orientierung oder sterben durch Erschöpfung. Dies führt nicht nur zu direkten Verlusten, sondern entzieht auch Vögeln, Amphibien und Fledermäusen eine zentrale Nahrungsgrundlage.
Dunklen Schutzraum erhalten
Amphibien meiden beleuchtete Bereiche häufig vollständig, wodurch beleuchtete Radwegabschnitte eine Barrierewirkung entfalten können – insbesondere in Feuchtgebieten, in denen Wanderbewegungen zwischen Gewässern und Landlebensräumen essenziell sind. Fledermäuse reagieren ebenfalls empfindlich: Beleuchtung kann Jagdhabitate entwerten, Flugrouten unterbrechen oder lichtscheue Arten vollständig verdrängen. Eine Beleuchtung dieses Trassenabschnitts würde den bestehenden Zustand grundlegend verändern und erstmals künstliches Licht in einen bislang dunklen Schutzraum einbringen. Damit wäre nicht lediglich eine technische Ergänzung der Radinfrastruktur gegeben, sondern eine qualitative Nutzungsänderung mit eigenständiger ökologischer Wirkung, die über den bisherigen Zustand hinausgeht.
Diese Effekte treten nicht nur bei intensiver oder schlecht geplanter Beleuchtung auf, sondern auch bei moderner, energiesparender oder abgeschirmter Technik. Entscheidend ist nicht die technische Ausführung, sondern die grundsätzliche Veränderung der natürlichen Dunkelheit als ökologische Rahmenbedingung.
Ergänzend ist festzuhalten, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Radwegen oder Raddirektverbindungen gibt. Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben eine Beleuchtung der Infrastruktur vor. Gesetzlich geregelt ist ausschließlich die Beleuchtungspflicht für das Fahrzeug Fahrrad selbst, nicht für den Verkehrsraum. Somit ist die Beleuchtung keine zwingende Voraussetzung für die Nutzung der geplanten Raddirektverbindung. Aspekte wie Komfort, Nutzungsintensivierung oder Ausdehnung von Nutzungszeiten begründen keine naturschutzrechtliche Erforderlichkeit.
Das Fazit lautet somit, dass es keine Beleuchtung der Raddirektverbindung im Bereich des Naturschutzgebietes geben darf.