Kreisgruppe Bergstraße

BUND besichtigte geplante B38a-Ortsumgehung von Rimbach

31. Juli 2022

Bei der Wanderung entlang der möglichen Trasse konnten BUND-Mitglieder und Interessierte erkennen, dass eine Umfahrung Naturschutzgebiete und Naherholungsräume massiv beeinträchtigen würde.

Am Rand des Naturschutzgebiets "Weschnitzaue von Rimbach und Mörlenbach" erläuterte BUND-Vorstandssprecher Rainer Kühnel (Mitte) den Teilnehmern der Trassenbegehung, dass für die Ortsumfahrung eine Brücke mitten durch das Schutzgebiet gebaut werden würde.  (BUND Bergstraße)

Anlässlich der geplanten Weiterführung der B 38a um Rimbach und Fürth-Lörzenbach lud der BUND Bergstraße zu einer Wanderung am Sonntagmorgen entlang der potentiellen Trasse ein. Dabei wurde deutlich, in welchem Ausmaß eine Umfahrung Landschaft, Natur- und Naherholungsräume zerstören würde. Für alle teilnehmenden BUND-Mitglieder und Interessierten wurde klar, dass der Verlust dieses Gebietes nicht zu kompensieren sein wird.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde die Fortsetzung der B 38a in weitem Bogen um Rimbach und Fürth-Lörzenbach als vordringlich eingestuft. Die in diesem Plan vorgesehene Trasse würde die Naturschutzgebiete "Weschnitzaue von Rimbach und Mörlenbach" und "Albersbacher Riedwiesen" queren und Biotopstrukturen wie Streuobstwiesen, Magerwiesen und Feldgehölze zerstören. Täler würden mit langen Brücken überspannt und Höhenrücken durchschnitten werden. Der BUND hält die Planung für nicht mehr zeitgemäß und fordert, die für den Straßenneubau vorgesehenen Geldmittel in die Modernisierung des ÖPNV und den Ausbau von Flächen für Fußgänger und Radfahrer zu investieren.

„Da die konkreten Planungen noch nicht begonnen haben, sehe ich noch die Möglichkeit, dieses naturzerstörende Projekt von Anfang an sein zu lassen", meint Rainer Kühnel, Vorstandssprecher des BUND Bergstraße. Und weiter: „Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes muss dazu genutzt werden, die veralteten Planungen an die neuen Bedingungen anzupassen. Innerörtliche Schadstoffemissionen müssen zum Beispiel immer noch als Begründung für Ortsumfahrungen herhalten, obwohl völlig klar ist, dass dieser Aspekt wegen der zunehmenden Umrüstung auf E-Mobilität bereits in dem Zeitraum, der alleine schon für die Planung und deren Umsetzung nötig ist, keine Rolle mehr spielen wird.“

Es gibt keine "umweltverträgliche" Ortsumfahrung

Ein vom BUND in Auftrag gegebenes Rechtsgrundachten bestätigt die Auffassung, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt und nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität und mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar ist. Landschaft und Natur sind nicht zu ersetzen, es gibt daher keine „umweltverträgliche“ Ortsumfahrung. Dabei geht es nicht nur um die direkt beeinträchtigte Fläche durch die Ortsumfahrung von 16,9 Hektar; erfahrungsgemäß bleibt die so zerstörte Landschaft in der Folge dann auch nicht mehr lange vor neuen Baugebieten verschont.

Nach Auffassung des BUND sind neue Straßen Automagneten. Wenn man das Angebot erhöht, steigt auch die Nachfrage. Gut ausgebaute Straßen werden nur noch mehr Menschen dazu bewegen, das Auto zu benutzen und andere Alternativen zu vernachlässigen. Insofern kann auch ein Tunnel die eigentliche Problematik nicht lösen, auch wenn diese Variante aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes auf jeden Fall vorzuziehen ist. Aber damit würden die Verkehrsprobleme nur auf die nächste Kommune verlagert werden, eine echte Verkehrswende wäre blockiert.

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