BUND Bensheim lehnt die Bebauung des Geländes "An der Wasserhölle" ab.

14. Januar 2025

Im Hinblick auf Klimaschutz, Umweltschutz und Hochwasserschutz wendet sich der BUND Ortsverband Bensheim entschieden gegen den angestrebten Bebauungsplan „An der Wasserhölle“ im Schönberger Tal.

Naturfläche mit Wiese im Vordergrund und hoher Lösswand dahinter. Oben stehen Bäume. Der BUND Ortsverband Bensheim lehnt die Bebauung des Geländes "An der Wasserhölle" an der Nibelungenstraße ab.  (Volker Massoth)

Der BUND Ortsverband Bensheim lehnt die Flächennutzungsplanänderung sowie folgend die Bauleitplanung der Stadt Bensheim „An der Wasserhölle“ im Schönberger Tal in der Höhe Mozenrech im Hinblick auf die folgenden drei Aspekte ab.

Klimaschutz ist essenziell und die Stadt Bensheim plant mit breiter Unterstützung der Stadtbevölkerung auf ihrer Gemarkung die CO2 Emissionen bis 2040 auf Null zu reduzieren. Das Gelände an der Wasserhölle ist im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bensheim zu 80 % als Wald bzw. Waldaufwachsfläche und zu 20 % als Wiesenfläche ausgewiesen. Damit ist dies eine der wenigen Bensheimer CO2-Senken der nahen Zukunft. Waldaufwuchs – sowie Humusaufbau auf einer feuchten Wiesenfläche helfen dabei CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen in Form von Kohlenstoffverbindungen über Jahre zu speichern. Bei Rodung und Überbauung des Geländes entfällt diese Funktion – es wird im Gegenteil die bislang dort gespeicherte CO2 Menge in Form von Biomasse wie Holz kurzfristig freigesetzt werden. Die Fläche des Waldaufwuchses müsste woanders in Bensheim neu aufgeforstet werden und zusätzlich die C02 Aufwendungen für die Baumaßnahmen und den Betrieb der neuen Gebäude bis 2045 berechnet und ausgeglichen werden.

Umweltschutz ist Markenkern des BUND – darum streiten wir für den Erhalt der Freiräume und Abstände zwischen Bensheim und den einzelnen Stadtteilen, um letzte störungsarme Wanderungswege für Tiere, vor allem in Nord-Süd-Richtung, offen zu halten. Auf dem Gelände besteht eine freistehende Abbruchkante der ehemaligen Kiesgrube an der Wasserhölle, welche seit Jahren einen ganz speziellen Lebensraum für zahlreiche bodenbrütende Insekten darstellt. Diese Lösswand ist auch als Brutrevier für höhlenbauende und höhlenbrütende Vögel geeignet. „Vor Jahren gab es hier eine Kolonie brütender Uferschwalben“ – erinnert sich Vorsitzender Volker Massoth. Eine Untersuchung in der Brutzeit ist notwendig, um aktuell vorhandene Arten bestimmen und nachweisen zu können. „Diese Art Brutbiotop mit Südausrichtung und freier Anflugmöglichkeit ist in Bensheim kein zweites Mal vorhanden und wird nicht an anderer Stelle auszugleichen sein,“ ist sich die Ortsgruppe bei ihrer Versammlung einig.

Hochwasserschutz und der Verzicht auf weitere Bebauungen in engen Tallagen bzw. in historisch bekannten Überflutungsbereichen ist nach dem Hochwasser im Ahrtal Pflicht für vorausschauende kommunale Planung. Flurnamen sind Bedeutungsnamen - an der Wasserhölle lässt historisch auf ein Gelände mit Überschwemmungspotential schließen. Wasser braucht Platz, um im Falle eines Starkregens hier an der schon bestehenden Bebauung auf der südlichen Talseite vorbeizufließen. Auch die Fließpfadkarten des KMB für Starkregenereignisse stufen das Gelände als potentiell gefährdet ein, zumal an zwei Seiten des Grundstücks Fließpfade entlangführen und überdies Wasser vom Seeberg-Hang über das Gelände kommen kann.

Über 50 Hektar Fläche werden täglich in Deutschland versiegelt (in den Jahren 2019 bis 2022 waren es 52 Hektar). „Jeder leichtfertige Flächenverbrauch ist weder nachhaltig noch in Hinblick auf Artenvielfalt gut für Bensheim“ formuliert die stellvertretende Vorsitzende der Ortsgruppe Birgit Rinke. Insofern ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der angestrebte Bebauungsplan entschieden abzulehnen.

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