Der Talraum südöstlich des Mörlenbacher Ortsteils Juhöhe ist gekennzeichnet durch Wiesen mit Streuobst, Hecken und kleine Feldgehölze. Bei einer Begehung mussten Vertreter des BUND-Kreisverbandes Bergstraße nun feststellen, dass diese bislang unberührte Landschaft missbraucht wird als Abstellplatz für Baumaschinen und als Lagerplatz für Bauschutt und Baumaterialien. Ein Grasnarbenweg wurde auf einer Länge von rund 200 Metern ausgebaut zu einer Schotterstraße. BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Der BUND fordert die Untere Naturschutzbehörde zu raschem Handeln auf, um den Verursacher ausfindig zu machen, die vermutlich illegale Vorgehensweise angemessen zu ahnden sowie den Landschaftsschaden beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu lassen.“
Die Untere Wasserbehörde muss handeln
Doch es geht bei Weitem nicht nur um den entstandenen Landschaftsschaden, sondern auch um die Gefährdung des Grundwassers. Zwischen den illegal abgestellten Maschinen und der Quellfassung, die das Trinkwasser für die Ortsteile Juhöhe und Bonsweiher liefert, liegt nur eine Entfernung von rund 250 Metern Luftlinie. BUND-Kreisvorstandssprecher Hans-Jörg Langen: „Es besteht die akute Gefahr, dass aus den Baumaschinen Treib- oder Schmierstoffe in das Grundwasser gelangen. Der BUND fordert deshalb die Untere Wasserbehörde auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass dieser Gefahr durch Beseitigung der illegal abgestellten Maschinen vorgebeugt wird. Die gelagerten Materialien sind zu überprüfen, ob sie wassergefährdende Stoffe enthalten. Auch in diesem Zusammenhang ist umgehendes Handeln erforderlich.“
Beim BUND geht man davon aus, dass der unhaltbare Zustand ein baldiges Ende findet und die idyllische Landschaft zwischen der Juhöhe und Bonsweiher, die von Erholungssuchenden gerne für Spaziergänge genutzt wird, wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wird.
Wegen der dargelegten Gefahr im Verzug weist der BUND insbesondere auch die Baubehörde des Kreises Bergstraße auf den akuten Bedarf an raschem Handeln hin, damit die illegale, hier keinesfalls genehmigungsfähige Errichtung eines die Umwelt gefährdenden, Landschaft und Ökologie stark beeinträchtigenden Lagerplatzes rückgängig gemacht wird.
V.i.S.d.P.: Guido Carl, Kreisvorstandssprecher