Kreisgruppe Bergstraße

B38a: Nach mehr als fünf Jahren steht die Gerichtsentscheidung an

18. Juni 2019 | Mobilität

BUND erwartet bei der Klage gegen die Ortsumgehung O2 in Mörlenbach Unterstützung seiner Haltung durch das Gericht. Am 27./28.6. entscheidet der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel über den Planfeststellungsbeschluss von 2014.

Die Varianten O2 und W4 im Vergleich Die Varianten O2 und W4 im Vergleich

Der Planfeststellungsbeschluss zugunsten der Variante O2 für eine Umgehung von Mörlenbach, der im Januar 2014 von Florian Rentsch (FDP), dem damals bereits abgewählten hessischen Verkehrsminister, noch rasch unterzeichnet worden war, kommt nun auf den Prüfstand. Nachdem der BUND-Landesverband Hessen zusammen mit einem Landwirt im April 2014 eine Klage gegen diesen Beschluss eingereicht hatte, wird nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel am 27. oder 28. Juni entscheiden.

Guido Carl, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender: „Wir sind optimistisch, dass der VGH Kassel unserer Auffassung folgen wird. Die Variante O2 ist einfach nicht vereinbar mit geltendem Arten- und Naturschutzrecht.“ Darauf hatte der BUND bereits zur Jahrtausendwende hingewiesen und seitdem immer wieder deutlich gemacht, dass mit der Untertunnelungsvariante W4 eine Alternative vorhanden ist, die auf allgemeine Akzeptanz stoßen würde. Denn die W4 ist im Gegensatz zur O2 mit nur geringfügigen Natureingriffen verbunden und benötigt nur sehr wenig landwirtschaftliche Nutzfläche. Zudem entlastet sie Weiher und Kreidach von Verkehr, den die O2 für diese Ortsteile zusätzlich mit sich bringt.

In einem von Hessen Mobil selbst in Auftrag gegeben Gutachten zur Umweltverträglichkeit belegt die Variante W4 Platz 1 von 17 untersuchten Varianten; die Variante O2 kommt darin weit abgeschlagen nur auf Platz 11. Aber anstatt der mit Abstand umweltverträglichsten Variante W4 den Vorzug zu geben, wurde die Untertunnelungsvariante schlecht geredet und teuer gerechnet, um die von einigen Politikern und dann von Behörden und Planern bevorzugte Variante O2 voranzutreiben. Dass die Kostenrechnungen von Hessen Mobil zu den Varianten W4 und O2 grob falsch gewesen sind, haben mittlerweile von der Bürgerinitiative Weiher (BIW) bei einem Sachverständigen in Auftrag gegebene Gutachten nachgewiesen. Diese Gutachten werden bei der Gerichtsverhandlung eine nicht unwesentliche Rolle spielen.

Die ganztägige mündliche Verhandlung vor dem Straßensenat des Verwaltungsgerichtshofes ist öffentlich. Die Mitglieder der BIW werden mit einem Reisebus nach Kassel anreisen und an der Verhandlung teilnehmen.

Zur Übersicht