Kreisgruppe Bergstraße

WEA Hüttenfeld: Heile Energiewelt des ZAKB bekommt tiefe Risse

02. Januar 2015 | Energiewende

Scharfe Kritik äußert der BUND-Kreisverband Bergstraße an der durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilten Genehmigung für eine Windkraftanlage auf der Hüttenfelder Deponie. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid verstößt damit gegen ihre eigenen Grundsätze, denn die vom Regierungspräsidium selbst veröffentlichte "Artenschutzrechtliche Bewertung der Suchräume für die Windenergienutzung in Südhessen" vom Juni 2013 weist im Bereich der Flächen im Umkreis der Deponie für Vögel und Fledermäuse die jeweils höchste Stufe an Konfliktpotential auf.

Völlig unverständlich ist für den BUND, dass der Zweckabfallverband Bergstraße (ZAKB) verbissen an einer Planung festhält, die angesichts der viel zu geringen Windhöffigkeit und nun auch noch durch die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten zugunsten des Vogel- und Fledermausschutzes sich nie und nimmer wirtschaftlich tragen kann. Doch dem ZAKB geht es offenbar eher ums Prestige, neben der Energiegewinnung aus Bioabfall und Photovoltaik mit der Windkraft einen weiteren regenerativen Energieträger vorweisen zu können.

"Das Bild einer heilen Energiewelt, an dem der ZAKB bastelt, wird jedoch mit der Windkraftanlage tiefe Risse bekommen", so der BUND-Kreisverbandsvorsitzende Guido Carl. Denn trotz der Auflagen in der RP-Genehmigung werden am Windrad Vögel und Fledermäuse unnötigerweise ihr Leben lassen.

Die Deponie liegt auf einem der Hauptwege für den Vogelzug im Rheintal. Darunter befinden sich bedrohte Arten wie beispielsweise der Kranich, der Schwarzstorch und der Rotmilan. Letzterer ist aber nicht nur Durchzieher, sondern er brütet auch im näheren Umfeld der Deponie ebenso wie eine Reihe weiterer Arten, die durch Windkraftanlagen besonders gefährdet sind. Dazu gehören Weißstorch, Schwarzmilan, Baumfalke, Wanderfalke und Rohrweihe.

Besonders gefährdet sind aber auch eine Reihe von Fledermausarten, die nach dem europäischen Naturschutzrecht strengem Schutz unterliegen. In den Natura-2000-Gebieten bei Hüttenfeld sind 16 Fledermausarten nachgewiesen. Der Kleine Abendsegler, der in seinem Bestand extrem bedroht ist, hat im Umfeld der Deponie nur noch wenige Populationen und ist stark schlaggefährdet. Das Gleiche gilt für die ebenso bedrohte Große Bartfledermaus, die im hessischen Ried wahrscheinlich noch die höchste Siedlungsdichte in ganz Hessen hat.

Weiter kritisiert Guido Carl: "Der Windenergie als zukunftsweisendem Energieträger erweist der ZAKB einen Bärendienst. Mit Windkraftanlagen à la Hüttenfelder Deponie benötigt die Energiewende wesentlich mehr Flächen als die vom BUND befürworteten zwei Prozent der hessischen Landesfläche." Der BUND befürwortet Windkraftanlagen dort, wo genügend Wind weht (Windhöffigkeit) und das Konfliktpotential mit dem Artenschutz gering ist. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die benötigte Menge an Windstrom mit dem geringstmöglichen Eingriff in Natur und Landschaft auskommt und bei den Menschen auf Akzeptanz stößt.

Angesichts der Fehlplanung des ZAKB hat der BUND mittlerweile einen Rechtsanwalt damit beauftragt, die Möglichkeiten für eine Verbandsklage zu prüfen. Auch in diesem Zusammenhang übt der BUND Kritik am Regierungspräsidium Darmstadt, welches die Genehmigung am 9.12.2014 erteilt hat und damit die ehrenamtlichen Naturschützer ebenso wie das in Weihnachtsurlaub befindliche Anwaltsbüro unter enormen Zeitdruck setzt, der sich leicht hätte vermeiden lassen.

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